Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten
Sie wollen Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit im Sinne des § 33 c Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) aufstellen?
Bitte beantragen bzw. fügen Sie Ihrem Antrag zum Erlaubnisverfahren nach § 33 c Abs.1 GewO folgende Unterlagen bei:
1. eine Auskunft in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
2. Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Beleg-Art 0)
Unter Angabe des Az.: 32-12.55 bei der Meldebehörde beantragen
3. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister; unter Angabe des Az.: 32-12.55 bei der Meldebehörde beantragen
Falls eine juristische Person Antragstellerin ist, sind die unter Ziffer 1, 2 und 3 genannten von allen in der Gesellschaft tätigen Geschäftsführern zu beantragen bzw. einzureichen.
Des weiteren ist für die GmbH ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen sowie eine Auskunft in Steuersachen einzureichen.
Ferner ist eine Abschrift des Auszuges aus dem Handelsregister und der Gesellschaftsvertrag vorzulegen.
Vor Genehmigung der Erlaubnis ist ein Gebührenvorschuss i. H. d. Gesamtgebühren von 1.800,00 EUR zu entrichten.
Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag ein. Die anderen Unterlagen können im laufenden Antragsverfahren beantragt werden bzw. können vor Erteilung der Erlaubnis nachgereicht werden.
Die Höhe der Gebühr können Sie telefonisch bei Ihren Ansprechpartnern (siehe unten) erfahren!
Formulare
Hier finden Sie Anträge auf Erlaubnis der Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes zum Aufstellen eines Geldspielgerätes.
Kontakt
Stand: 09.08.2010






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