Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle

Sie wollen eine neue Spielhalle eröffnen?

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag zum Erlaubnisverfahren nach § 33 i Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Betriebes die folgenden Unterlagen bei:

1. Vier Grundrisszeichnungen der Betriebsräume im Maßstab 1: 100 (die Betriebsräume sind auf den Grundrisszeichnungen rot zu umranden) mit der zulässigen Anordnung der Geldspielgeräte. Die zulässige Anordnung entnehmen Sie bitte der Rubrik "Formulare" am Ende des Textes

2. eine Auskunft in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes

3. eine Abschrift / Fotokopie des Pachtvertrages

4. Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Beleg-Art 0)
(Antragsteller und Ehegatte), unter Angabe des Az.: 32-12.33 bei der Meldebehörde beantragen

5. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Antragsteller und Ehegatte)
Unter Angabe des Az.: 32-12.33 bei der Meldebehörde beantragen

Falls eine juristische Person Antragstellerin ist, sind die unter Ziffer 2, 4 und 5 genannten von allen in der Gesellschaft tätigen Geschäftsführern sowie von der GmbH vorzulegen bzw. zu beantragen. Ferner ist eine Abschrift des Auszuges aus dem Handelsregister und der Gesellschaftsvertrag vorzulegen.

Weitere Hinweise:

1.) Vor Genehmigung der Erlaubnis ist ein Gebührenvorschuss i. H. d. Gesamtgebühren zu entrichten, die je nach der Größe des Betriebes 150,00 bis 3.000,00 EUR beträgt.

2.) Eingänge Spielhallen:
- Der Eingangsbereich muss während der Öffnungszeiten der Spielhalle/-n ständig begehbar sein, um die Unabhängigkeit der Spielhalle/-n zu anderen Betrieben aus gewerberechtlicher Sicht zu gewährleisten
- verschließbare Türen
- Hinweis, z.B. durch Leuchtreklame, auf zwei einzelne Hallen

Ausstattung:
- eigene Toiletten
- separate Aufsichten

3.) Trennwände zwischen Spielhallen und zu den übrigen Betrieben müssen bis zur Decke gemauert bzw. undurchsichtig beschaffen sein.

4.) Die Notausgänge sind im Rahmen der baurechtlichen Erfordernisse herzurichten.

Bitte bringen Sie bitte den ausgefüllten Antrag sowie die Grundrißzeichnungen bei der Antragstellung mit. Die anderen Unterlagen können im laufenden Antragsverfahren nachgereicht werden.

Die Höhe der Gebühr können Sie telefonisch bei Ihren Ansprechpartnern erfahren!

Formulare

Formulare

Einen Antrag auf Erlaubniserteilung zum Betrieb einer Spielhalle sowie zum Aufstellen von Geldspielgeräten und über die Geeignetheit des Aufstellungsortes finden Sie hier.

Kontakt

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Stand: 09.08.2010

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