Erlaubnis zum Handel mit Wirbeltieren
Für den Handel mit Wirbeltieren ist eine Erlaubnis gemäß § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) erforderlich. Diese muss zunächst im Ordnungsamt beantragt werden.
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis sind die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten der verantwortlichen Person.
Die Zuverlässigkeit muss durch die Vorlage eines Führungszeugnisses nachgewiesen werden. Darüber hinaus müssen entsprechende Räumlichkeiten vorhanden sein.
Unterlagen
- Zeugnisse und/oder ähnliche Nachweise über haupt- bzw. gleichwertigen nebenberuflichen Umgang mit Tieren
- Führungszeugnis und im Einzelfall eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Formulare
Anträge können formlos eingereicht werden.
Wir empfehlen jedoch, das Antragsformular des Ordnungsamtes zu benutzen, um sicherzugehen, dass alle erforderlichen Angaben von Ihnen gemacht werden.
Gebühren
100,00 Euro
Kontakt
Kontext
Stand: 09.03.2012







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