Erlaubnis zur Ausübung des Makler-, Bauträger- oder Baubetreuergewerbes

Wer das Makler-, Bauträger- oder Baubetreuergewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 34c Gewerbeordnung –GewO).
Weitergehende Information entnehmen Sie bitte dem im Kontext hinterlegten Merkblatt.

Im Rahmen der Erlaubniserteilung sind insbesondere die Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie das Vorliegen von geordneten Vermögensverhältnissen zu prüfen. Die für die Erteilung einer Erlaubnis beizubringenden Unterlagen ergeben sich aus dem hier ebenfalls unter diesem Beitrag hinterlegten Antragsvordruck.

Gebühren

Gebühren

Für die Erteilung der Erlaubnis fällt eine Verwaltungsgebühr von zwischen 450,- Euro und 3.000,- Euro an.

Der Betrag ist fällig und zahlbar vor der Erlaubniserteilung.

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Stand: 06.02.2012

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