Erlaubnis zur Sittich- und Papageienzucht
Wer Papageien oder Sittiche halten will, um:
1. von diesen Tieren Nachkommen aufzuziehen oder
2. mit diesen Tieren zu handeln
benötigt eine Erlaubnis gemäß § 11 Tierschutzgesetz und § 17 g Tierseuchengesetz des Ordnungsamtes.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis sind entsprechende Räumlichkeiten und die Sachkunde.
Sofern Sie keinen Nachweis über die Sachkunde vorlegen können, ist diese durch eine Prüfung im Veterinäramt nachzuweisen.
Unterlagen
Im Veterinäramt kann bei Bedarf ein Fragebogen zur Erlangung der Sachkunde angefordert werden.
Gebühren
75,00 Euro
Kontakt
Stand: 24.11.2006






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