Erlaubnis zur Sittich- und Papageienzucht

Wer Papageien oder Sittiche halten will, um:

1. von diesen Tieren Nachkommen aufzuziehen oder
2. mit diesen Tieren zu handeln

benötigt eine Erlaubnis gemäß § 11 Tierschutzgesetz und § 17 g Tierseuchengesetz des Ordnungsamtes.

Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis sind entsprechende Räumlichkeiten und die Sachkunde.
Sofern Sie keinen Nachweis über die Sachkunde vorlegen können, ist diese durch eine Prüfung im Veterinäramt nachzuweisen.

Unterlagen

Unterlagen

Im Veterinäramt kann bei Bedarf ein Fragebogen zur Erlangung der Sachkunde angefordert werden.
Gebühren

Gebühren

75,00 Euro
Kontakt

Kontakt


Stand: 24.11.2006

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Ihre Nachricht

Sicherheitscode (Was ist das?)

 

Bookmarken | Drucken | PDF-Version | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel