Erlaubnisfreie Grundwasserentnahme

Erlaubnisfreie Wasserentnahmestellen (Brunnen) werden folgendermaßen unterteilt:

  • Brunnen, aus denen Trinkwasser gefördert wird. Ein Eimer voll Wasser aus dem eigenen Brunnen.Diese unterliegen unabhängig von der Fördermenge der Überwachung durch das Gesundheitsamt.
    Trinkwasser ist Wasser, das als Lebensmittel oder für den sonstigen Menschlichen Gebrauch verwendet wird (beispielsweise für die Zubereitung von Speisen und Getränken, für die Körperpflege und -reinigung oder die Verwendung im Haushalt).
    Vor Inbetriebnahme eines Trinkwasserbrunnens ist dieser dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Auskünfte hierüber erteilt das Gesundheitsamt.
  • Brunnen, die zur Gartenbewässerung genutzt werden.

Die erlaubnisfreie Benutzung des Grundwassers schließt die allgemeine Gewässeraufsicht durch die Untere Wasserbehörde nicht aus.

Deshalb müssen auch die erlaubnisfreien Grundwasserentnahmen bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Mülheim an der Ruhr mit folgenden Angaben/Unterlagen in dreifacher Ausfertigung angezeigt werden:

  • Lage des Grundstückes und des Brunnens (Eintrag in einer Flurkarte im
    Maßstab 1:1000)
  • Angabe über die Entnahmestelle, der Grundstücksbezeichnung, Gemarkung, Flur, Flurstück
  • beabsichtigte Fördermengen, Verwendung des Wassers
  • Schnittzeichnung des Brunnens mit Grundwasserstand

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Stand: 20.03.2012

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