Erlöschen des Aufenthaltstitels / Aufenthaltserlaubnis
Ihr Aufenthaltstitel erlischt Kraft Gesetzes, wenn Sie aus der Bundesrepublik Deutschland ausreisen und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder einreisen.
Bitte sprechen Sie vor Ihrer Ausreise bei der Ausländerbehörde vor, wenn Sie beabsichtigen, sich länger als sechs Monate im Ausland aufzuhalten.
Die Ausländerbehörde stellt Ihnen nach Prüfung des Antrages eine Bescheinigung aus, dass Ihr Aufenthaltstitel in diesem Fall weiterhin bestehen bleibt.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
- Einberufungsbescheid zum Wehrdienst
- Rentenbescheid
- Ärztliches Attest
- oder sonstige Nachweise, die einen längere Auslandsaufenthalt begründen
Gebühren
10,- EURO
Kontakt
Stand: 17.04.2012













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