Ermäßigung durch MülheimPass

Darstellung des MülheimPass. Vorstellung des Scheck-Karten Designs.

Einwohnerinnen und Einwohner mit geringem Einkommen ab 14 Jahre können mit dem MülheimPass zahlreiche vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen.

Bei den Einrichtungen des Kulturbetriebs Mülheim an der Ruhr gibt es zum Beispiel eine Gebührenbefreiung für den Bibliotheksausweis der Stadtbibliothek und für verschiedene Unterrichtsangebote in der Grundstufe an der Musikschule (z.B. "Musikalische Früherziehung", "Musikalische Grundausbildung").

Bei weiteren Angeboten des Kulturbetriebs Mülheim an der Ruhr werden gegen Vorglage dieses Ausweises die Entgelte um 50 % ermäßigt, z.B. bei:
- Veranstaltungen und Kursen der Heinrich-Thöne-Volkshochschule, (ausgenommen sind Studienreisen, Tagesfahrten, diverse Prüfungen, Verpflegungskosten bei Bildungsurlauben, Skripte und ähnliche  Sachleistungen, Fremdveranstaltungen)
- Kursen der Malschule und Fotoschule,
- dem Instrumentalunterricht im Kernbereich an der Musikschule,
- Kursen der Musikschule und
- diverse Kulturveranstaltungen, die im Monatsplan diesbezüglich ausgewiesen sind, wie z.B. Theatervorstellungen, Symphonie- und Kammerkonzerte.

Weitere Informationen, wie den kompletten Vergünstigungskatalog für den MülheimPass und eine Übersicht wer anspruchsberechtigt ist, finden Sie unter
>>> MülheimPass

Dort kann auch in einem Online-Vordruck eine Berechnung vorgenommen werden, die anzeigt ob ein Anspruch auf den MülheimPass besteht.

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Stand: 16.01.2012

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