Ersatz-Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein)
Wenn Ihnen Ihre Zulassungsbescheinigung I beziehungsweise Ihr Fahrzeugschein durch Verlust oder Diebstahl abhanden gekommen ist, erhalten Sie im Bürgeramt eine Ersatzausfertigung.
Unterlagen
Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis oder Pass eines Geschäftsführers oder Prokuristen
- für das Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung eines amtlich anerkannten technischen Überwachungsvereins (TÜV, DEKRA oder einer ähnlichen Einrichtung) nachgewiesen werden; die Hauptuntersuchung ist durch den Originalbericht der ausstellenden Stelle nachzuweisen, die HU-Plakette auf dem Kennzeichenschild reicht nicht aus
- wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihr Vertreter Ihre schriftliche Vollmacht und Ihren Personalausweis oder Reisepass; zusätzlich muss sich Ihr Vertreter auch selbst ausweisen können
- eine eidesstattliche Versicherung der Halterin/des Halters (kann auch im Bürgeramt ausgestellt werden)
- nur bei Diebstahl: Einen Nachweis über die erfolgte Diebstahlsanzeige bei der Polizei (dann hier keine eidesstattliche Versicherung erforderlich)
- Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief)
Formulare
- keine -
Gebühren
- 11,40 Euro
gegebenenfalls zuzüglich:
- 3,60 Euro Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung II (ZBII)
- 5,10 Euro Umtausch der alten Papiere in eine Zulassungsbescheinigung II
- 10,00 Euro eidesstattliche Versicherung
- 10,20 Euro für die Rücksendung der ZBII an die Bank (Leasing, Finanzierung)
Kontakt
Stand: 18.04.2012














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