Ersatz-Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein)

Wenn Ihnen Ihre Zulassungsbescheinigung I beziehungsweise Ihr Fahrzeugschein durch Verlust oder Diebstahl abhanden gekommen ist, erhalten Sie im Bürgeramt eine Ersatzausfertigung.

Unterlagen

Unterlagen

Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis oder Pass eines Geschäftsführers oder Prokuristen 
  • für das Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung eines amtlich anerkannten technischen Überwachungsvereins (TÜV, DEKRA oder einer ähnlichen Einrichtung) nachgewiesen werden; die Hauptuntersuchung ist durch den Originalbericht der ausstellenden Stelle nachzuweisen, die HU-Plakette auf dem Kennzeichenschild reicht nicht aus
  • wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihr Vertreter Ihre schriftliche Vollmacht und Ihren Personalausweis oder Reisepass; zusätzlich muss sich Ihr Vertreter auch selbst ausweisen können
  • eine eidesstattliche Versicherung der Halterin/des Halters (kann auch im Bürgeramt ausgestellt werden)
  • nur bei Diebstahl: Einen Nachweis über die erfolgte Diebstahlsanzeige bei der Polizei (dann hier keine eidesstattliche Versicherung erforderlich)
  • Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief)
Formulare

Formulare

- keine -

Gebühren

Gebühren

  • 11,40 Euro

gegebenenfalls zuzüglich:

  •   3,60 Euro Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung II (ZBII)
  •   5,10 Euro Umtausch der alten Papiere in eine Zulassungsbescheinigung II
  • 10,00 Euro eidesstattliche Versicherung
  • 10,20 Euro für die Rücksendung der ZBII an die Bank (Leasing, Finanzierung)
Kontakt

Kontakt


Stand: 18.04.2012

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