Erschließungsbescheinigung
Ausstellung einer Bescheinigung zur Grundstückssituation
Die Bescheinigung enthält eine Information darüber, ob das betreffende Grundstück an eine öffentliche Straße angrenzt und somit als erschlossen gilt.
Auf Wunsch kann die Bescheinigung zusätzlich eine Angabe darüber enthalten, ob für das Grundstück noch Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zu zahlen sind beziehungsweise ob aktuell ein Beitragsverfahren für eine Neubaumaßnahme nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes NW (KAG NW) ansteht.
Gebühren
Gebühr für eine Bescheinigung ohne Angabe zu den Beitragspflichten: 15,00 Euro.
Gebühr für eine Bescheinigung mit Angabe zu den Beitragspflichten: 30,00 Euro.
Kontakt
Stand: 20.12.2011













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