Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für:

  • Taxi und Mietwagen
  • Kranken- und Rettungswagen
  • Behindertenfahrdienst beziehungsweise Schülerspezialverkehr

 

Unterlagen

Unterlagen

Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen/Nachweise vorzulegen:

  • Personalausweis oder Pass
  • ein aktuelles Passbild, biometrietaugliches Frontfoto (weitere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesdruckerei), sofern auch ein neuer Kartenführerschein ausgestellt werden muss. 
  • Führerschein (bei auswärtigem Führerschein ist ein Karteiauszug der ausstellenden Behörde erforderlich)
  • Ärztliche Bescheinigung entsprechend Anlage 5 Ziffer 1 zu § 48 FeV
  • Augenärztliches Gutachten gem. Anlage 6 Ziffer 2 zu § 48 FeV
  • Leistungspsychologisches Gutachten gemäß Anlage 5 Ziffer 2 zu § 48 FEV
  • Nur für Behindertenbeförderung, Kranken- und Rettungswagen: Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Nur Taxen, Mietwagen und Kranken- und Rettungswagen:
    Ortskenntnisprüfung für das Gebiet des Betriebssitzes. Prüfungsbogen können in der Führerscheinstelle erworben worden.
  • Auf jeden Fall muss bei dem Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ggf. der alte Führerschein gegen einen neuen Kartenführerschein getauscht werden.

 

Gebühren

Gebühren

Bearbeitung des Antrages / Erteilung einer Fahrerlaubnis und Ausstellung des Führerscheines

  • a) Ersterteilung - 52,80 Euro
  • b) Verlängerung - 38,00 Euro
  • c) eventueller EU-Führerschein - 24,00 Euro
  • d) Ortskenntnisprüfung - 50,00 Euro
  • e) Prüfbogen für Ortskenntnisprüfung - 15,00 Euro
  • f) Führungszeugnis - 13,00 Euro

 

Kontakt

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Stand: 22.02.2012

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