Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für:
- Taxi und Mietwagen
- Kranken- und Rettungswagen
- Behindertenfahrdienst beziehungsweise Schülerspezialverkehr
Unterlagen
Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen/Nachweise vorzulegen:
- Personalausweis oder Pass
- ein aktuelles Passbild, biometrietaugliches Frontfoto (weitere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesdruckerei), sofern auch ein neuer Kartenführerschein ausgestellt werden muss.
- Führerschein (bei auswärtigem Führerschein ist ein Karteiauszug der ausstellenden Behörde erforderlich)
- Ärztliche Bescheinigung entsprechend Anlage 5 Ziffer 1 zu § 48 FeV
- Augenärztliches Gutachten gem. Anlage 6 Ziffer 2 zu § 48 FeV
- Leistungspsychologisches Gutachten gemäß Anlage 5 Ziffer 2 zu § 48 FEV
- Nur für Behindertenbeförderung, Kranken- und Rettungswagen: Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Nur Taxen, Mietwagen und Kranken- und Rettungswagen:
Ortskenntnisprüfung für das Gebiet des Betriebssitzes. Prüfungsbogen können in der Führerscheinstelle erworben worden. - Auf jeden Fall muss bei dem Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ggf. der alte Führerschein gegen einen neuen Kartenführerschein getauscht werden.
Gebühren
Bearbeitung des Antrages / Erteilung einer Fahrerlaubnis und Ausstellung des Führerscheines
- a) Ersterteilung - 52,80 Euro
- b) Verlängerung - 38,00 Euro
- c) eventueller EU-Führerschein - 24,00 Euro
- d) Ortskenntnisprüfung - 50,00 Euro
- e) Prüfbogen für Ortskenntnisprüfung - 15,00 Euro
- f) Führungszeugnis - 13,00 Euro
Kontakt
Stand: 22.02.2012














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