Kinder, Jugend und Schule » Rat und Hilfe für Familien » Beratung und Hilfen für Familien » Familiengerichtliche Verfahren
Familiengerichtliche Verfahren II
Von Geburt bis zur Volljährigkeit werden junge Menschen außerdem durch das Sozialamt - Bereich Jugend - vor dem Familiengericht im Rahmen einer Beistandschaft, Vormundschaft, Ergänzungs- oder Verfahrenspflegschaft bei folgenden familiengerichtlichen Verfahren vertreten:
- Feststellung einer Vaterschaft
- Anfechtung einer Vaterschaft oder eines Vaterschaftsanerkenntnisses
- Feststellung und Festsetzung des Unterhaltsanspruchs einer/-s Minderjährigen
Bei der Vertretung vor dem Familiengericht werden folgende Aufgaben wahrgenommen:
- Antragstellung vor dem Familiengericht
- Antragserwiderung
- Antragsabweisung
- Prozessvertretung vor dem Familiengericht durch den/die bestellten Prozessvertreter/-in des Sozialamtes - Bereich Jugend -, der/die vor dem Familiengericht für das vertretene Kind auftritt.
Kontakt
Stand: 06.09.2011














[schließen]
Bookmarken bei