Familiengerichtliche Verfahren II

Von Geburt bis zur Volljährigkeit werden junge Menschen außerdem durch das Sozialamt - Bereich Jugend - vor dem Familiengericht im Rahmen einer Beistandschaft, Vormundschaft, Ergänzungs- oder Verfahrenspflegschaft bei folgenden familiengerichtlichen Verfahren vertreten:

  • Feststellung einer Vaterschaft
  • Anfechtung einer Vaterschaft oder eines Vaterschaftsanerkenntnisses
  • Feststellung und Festsetzung des Unterhaltsanspruchs einer/-s Minderjährigen

Bei der Vertretung vor dem Familiengericht werden folgende Aufgaben wahrgenommen:

  • Antragstellung vor dem Familiengericht
  • Antragserwiderung
  • Antragsabweisung
  • Prozessvertretung vor dem Familiengericht durch den/die bestellten Prozessvertreter/-in des Sozialamtes - Bereich Jugend -, der/die vor dem Familiengericht für das vertretene Kind auftritt.

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Stand: 06.09.2011

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