Ferienreiseverordnung, Ausnahmegenehmigung

Die Ferienreiseverordnung verbietet den Verkehr von Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen jeweils in der Zeit vom 1.7. - 31.8. jeden Jahres an allen Samstagen von 7.00 – 20.00 Uhr auf bestimmten vom Urlaubsverkehr hoch belasteten Autobahnabschnitten. In dringenden Fällen kann das Ordnungsamt Ausnahmen zulassen.

Antragsunterlagen:
Es ist ein formloser Antrag notwendig, der die zu fahrende Strecke, die Art der befördernden Güter sowie eine Begründung dafür enthält, warum dieser Transport nicht ohne Benutzung der in der Ferienreiseverordnung aufgeführten Autobahnabschnitte durchgeführt werden kann. Das Ordnungsamt wird ggf. zusätzliche Bescheinigungen als Nachweis der Dringlichkeit fordern.

Gebühren:
Die Gebühren betragen von 28,00 EUR bis 110,00 EUR je nach Geltungsdauer der Genehmigung.

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Stand: 15.11.2007

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