Rundfunk-, Fernseh- und Telefongebühren

Rundfunk- und Fernsehgeräte müssen bei der Gebühreneinzugszentrale angemeldet werden und unterliegen der Gebührenpflicht. Der Kontakt läuft direkt über die GEZ, 50656 Köln.

In besonderen Fällen kann eine Befreiung der Gebührenpflicht erteilt werden.
Die Einzelheiten und Voraussetzungen finden Sie in dem unten angegebenen Link der GEZ-Homepage.

Menschen mit Behinderungen müssen in ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichens RF eingetragen haben, um von diesen Gebühren befreit zu werden.

Im Zusammenhang mit der GEZ-Befreiung besteht zudem die Möglichkeit, bei einem Telefonanschluss bei der Deutschen Telekom einen vergünstigten Telefontarif zu erhalten.

Weitere Bedingungen, das Antragsformular und genaue Informationen finden Sie auf dem Beitrag Gebührenbefreiung der GEZ-Homepage.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Informationsportal "Leben mit Behinderungen in NRW".

Kontakt


Stand: 08.01.2013

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