Archiv-Beitrag vom 29.10.2013Finanzsituation unserer Stadt

Archiv-Beitrag vom 29.10.2013Finanzsituation unserer Stadt

Im Folgenden erläutern wir Ihnen kompakt einige Fakten zum Haushalt 2014, die Sie benötigen, um sich selbst ein Bild von der aktuellen Situation machen zu können. Nur so bekommen Sie ein „Gespür“ für die anstehenden Herausforderungen in unserer Stadt.

Darauf wollen wir eingehen:

Wie finanziert sich unsere Stadt?

Durch die negativen Ergebnisse der Jahre 2008 und 2009 war die Ausgleichsrücklage (das finanzielle 'Polster') aus der Eröffnungsbilanz aufgebraucht und es musste mit dem Doppelhaushalt 2010/2011 ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt werden. Trotz umfangreicher Haushaltssicherungsmaßnahmen konnte jedoch weder für die Jahre 2010/2011 noch für das Jahr 2012 ein genehmigungsfähiges HSK erstellt werden. Hieraus folgte die logische Konsequenz, dass die Genehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf versagt wurde und die Stadt Mülheim an der Ruhr sich seit dem 1. Januar 2010 wieder in der vorläufigen Haushaltsführung befand. Mit dem Haushaltssicherungskonzept 2013 konnte ein Haushaltsausgleich im Jahr 2021 dargestellt werden und die gesetzlichen Voraussetzungen wurden wieder erfüllt. Die Haushaltssatzung für das Jahr 2013 wurde daher von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt. Seit diesem Zeitpunkt befindet sich die Stadt Mülheim an der Ruhr wieder in der „ordentlichen“ Haushaltsführung und es gelten nicht mehr die Restriktionen des § 82 GO NRW.

Info: Haushaltsplanung
Eine wichtige gesetzliche Spielregel zur Haushaltsplanung:

Der Haushaltsplan muss ausgeglichen werden, das heißt: Es dürfen nur so viele Aufwendungen geleistet werden, wie Erträge erwirtschaftet werden können. Man kann dieses Bild also mit einer ausgeglichenen Waage vergleichen.

Bereits heute ist aber absehbar: Auch im Jahr 2014 ist das Verhältnis der städtischen Erträge zu den Aufwendungen weiterhin in einer ernsten Schieflage:

Grafik Waage: Auch im Jahr 2014 ist das Verhältnis der städtischen Erträge zu den Aufwendungen weiterhin in einer ernsten Schieflage

Für das Jahr 2013 ist das Defizit in der Ergebnisplanung mit rund 93 Millionen (Mio.) ausgewiesen. In 2014 liegt der Fehlbetrag bei rund 89 Mio. Somit ist das Planergebnis 2014 um rund 4 Mio. Euro niedriger als 2013, mithin rund 4,3 %.

Ein erhebliches Risiko der Ergebnisverschlechterung besteht unter anderem darin, dass nicht davon auszugehen ist, den derzeit historischen Tiefstand der Zinsen auf Dauer halten zu können. Aus diesem Grund wurde für die Folgejahre auch ein Anstieg der Zinssätze für Liquiditätskredite eingeplant.
Weitere Sorgen bestehen darin, dass die für den Bund (ab 2016) und die Länder (ab 2020) einzuhaltende Schuldenbremse in ihren späteren Auswirkungen zu geringeren Finanzzuweisungen von Bund und/oder Land an unsere Stadt führen können. Hier besteht ein recht schwer kalkulierbares Risiko.
Dagegen bleibt die Erwartung an den Bund, die formulierte Bereitschaft zur Übernahme der Eingliederungshilfe auch konkret in die Tat umzusetzen.
Wenn wir es nicht schaffen, das Verhältnis von Aufwendungen und Erträgen nachhaltig zu verbessern, droht ein erneutes Abrutschen in den sogenannten Nothaushalt!

Wenn sich die Stadt im Nothaushalt befindet, dürfen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung

  • im konsumtiven Bereich nur noch Aufwendungen geleistet werden, zu denen die Stadt gesetzlich, satzungsrechtlich oder vertraglich verpflichtet ist und/oder die zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes unabweisbar sind.
  • im investiven Bereich „Kreditbudgets“ nicht mehr eingeräumt werden. Eine Kreditaufnahme ist dann nur noch auf Basis einer Viertelgenehmigung (¼ der benötigten Gesamtkredite) möglich, weitere Kreditaufnahmen sind nur noch auf Antrag und nach erfolgter Einzelfallprüfung für unabweisbare und pflichtige Investitionen zulässig.
  • Fachbereiche an Förderprogrammen des Landes, zum Beispiel im Bereich der Städtebauförderung, nicht mehr teilnehmen.

Um besser beurteilen können, ob die Stadt bestimmte Angebote noch in der heutigen Form aufrecht erhalten kann, muss zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben unterschieden werden.

Pflichtaufgaben
Pflichtaufgaben sind gesetzlich vorgeschrieben und können kaum beeinflusst werden. Hierzu gehören zum Beispiel der Brandschutz und die soziale Sicherung. Dementsprechend steht hier wenig Einsparpotenzial zur Verfügung.

Freiwillige Aufgaben
Bei den freiwilligen Aufgaben bestehen größere Gestaltungsspielräume. Hierzu gehören zum Beispiel die Förderung des Sports, der Kultur, der Wirtschaft und des Tourismus.

 

Die Stadt kann nicht nur darüber entscheiden, in welcher Qualität und Quantität sie die Leistung erbringt, sondern auch, ob die Leistung überhaupt angeboten wird. Hier bestehen dem Grunde nach die größten Spielräume und Einsparpotenziale.

 

Info: Gesamtdeckungsprinzip
Noch eine Spielregel: Im Haushalt gilt das so genannte „Gesamtdeckungsprinzip“. Dieses besagt, dass alle Erträge zur Finanzierung aller Aufwendungen dienen, unabhängig vom Fachbereich.
Wenn zum Beispiel im Bereich 'Allgemeine Finanzwirtschaft'  Erträge erzielt werden, so stehen diese als Gesamtdeckungsmittel anderen Produktbereichen / Fachbereichen zur Deckung der dort entstehenden Defizite zur Verfügung.

Info: Haushaltssicherungskonzept (HSK)
Konzept, in dem der Bezirksregierung – als Aufsichtsbehörde – dargestellt wird, wie ein defizitärer Haushalt in einem bestimmten Zeitraum ausgeglichen werden soll. Es ist die Darstellung der Maßnahmen und Entscheidungen, durch welche der Haushaltsausgleich zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder hergestellt werden kann. Das HSK dient dem Ziel, die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu sichern.

Wie ist die heutige Situation eigentlich entstanden?

Verschiedene überwiegend nicht beeinflussbare Faktoren wie sinkende Steuereinnahmen, Steuerreformen zu Lasten der Kommunen, Solidarpakt Ost und auf nahezu allen Gebieten steigende und durch Land und Bund nicht ausreichend gegenfinanzierte Ausgaben (z.B. Grundsicherung im Alter – erst ab 2014 zu 100% refinanziert -, Hilfe zur Erziehung, Kosten der Unterkunft, Eingliederungshilfe für Behinderte, Ausbau U3-Betreuung) haben uns schrittweise in diese schwierige Situation geführt.

Die gesamte „Gemengelage“ wird durch folgende Darstellung deutlich:
Die Steuereinnahmen, Schlüsselzuweisungen und ähnliche Positionen werden als „Allgemeine Deckungsmittel“ bezeichnet. Diese sollen die konsumtiven Aufwendungen wie Personal-, Sach- und Transferaufwendungen decken beziehungsweise finanzieren.

 

Info: Transferaufwendungen
Transferaufwendungen sind zum Beispiel Aufwendungen für Sozialleistungen, Zuweisungen und Zuschüsse, Schuldendiensthilfen und allgemeine Umlagen.
Info: Schlüsselzuweisungen
Bei den Schlüsselzuweisungen handelt es sich um allgemeine Zuweisungen, die nach einem festgelegten „Schlüssel“ finanzkraftabhängig berechnet und den Gemeinden, Kreisen und Landschaftsverbänden zur Verfügung gestellt werden.


Seit dem Haushaltsjahr 2007, in dem wir einen tatsächlichen Haushaltsausgleich hatten, sind die allgemeinen Deckungsmittel von rund 290 Mio. Euro auf rund 273 Mio. Euro in 2014 gesunken. Dies entspricht einer Reduzierung von rund 17 Mio. Euro in 2014.

Im gleichen Zeitraum sind die kommunalen Zuschussbedarfe für das Amt für Kinder, Jugend und Schule, und das Sozialamt sowie die Umlagezahlungen an den Landschaftsverband Rheinland (hierüber wird unter anderem die Eingliederungshilfe für Behinderte abgerechnet) von rund 160 Mio. Euro auf rund 213 Mio. Euro im Jahr 2014 angestiegen. Dies entspricht einer Erhöhung von rund 53 Mio. Euro, somit rund 33 %. Allein diese Betrachtung macht deutlich, dass unser Defizit im Wesentlichen darauf zurückzuführen ist, dass noch immer keine ausreichende Finanzausstattung zur Erledigung der notwendigen Aufgaben vorliegt.

Doch wie finanziert sich nun unsere Stadt?

Grafik der Gesamterträge 2014: Wie finanziert sich unsere Stadt?

Woher kommt das Geld?

Die kommunalen Steuern (Gewerbe-, Grund-, Vergnügungs- und Hundesteuer) sind faktisch die Hauptfinanzierungsquelle des Haushaltes. Die wichtigsten Erträge für die Stadt bilden die Gewerbesteuer, die Schlüsselzuweisungen vom Land, der Anteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie die Grundsteuer. Durch Schlüsselzuweisungen werden Unterschiede bei den Erträgen der Kommunen ausgeglichen, die Gelder werden zum Beispiel nach dem lokalen Steueraufkommen oder der Einwohnerzahl unterschiedlich verteilt (kommunaler Finanzausgleich).

In den nachfolgenden Grafiken können Sie die Entwicklung dieser wichtigen Finanzierungsquellen in den letzten Jahren für unsere Stadt nachvollziehen. Die in den Grafiken angegebenen Zahlen beziehen sich jeweils bis 2012 auf die Ist-Werte, für 2013 auf die Prognose und für 2014 ff. auf die aktuellen Planwerte.

Besonders bei der Gewerbesteuer zeigt sich, dass Mülheim keine mittelfristige Planungssicherheit hat, da jede konjunkturelle Schwankung allgemein, sowie Standortverlagerungen oder (steuerliche) Neugliederung einzelner Konzerne im Speziellen, zu „ungewissen“ Ergebnissen führen. Dieser Fakt führt dazu, dass eine exakte Planung der konkreten Auswirkungen der wirtschaftlichen Entwicklung und der Gewinnsituation für die Gewerbesteuerpflichtigen nur eingeschränkt möglich ist. Hinzu kommt, dass ein Prozent der Gewerbesteuervorauszahler in Mülheim an der Ruhr einen Anteil von 42 % der Gesamtvorauszahlungen leisten. Insbesondere die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens verläuft hier meist zeitversetzt zum allgemeinen Trend, so dass in Einzelfällen erhebliche Schwankungen auftreten können.

Bei der Grundsteuer gab es in den letzten Jahren nur geringe Schwankungen, die aufgrund von einigen Neubaugebieten in unserem Stadtgebiet entstanden. Diese Steuer leisten Sie als Bürger unserer Stadt.

Von der Kommune nicht beeinflussbar ist die Steuereinnahmequelle Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Auch hier leisten Sie, die Mülheimer Bürgerschaft, durch Ihre Einkommensteuer einen großen Anteil an den städtischen Erträgen.
Im Rahmen des jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) werden die Mittel aus dem Steuerverbund des jeweiligen Jahres, die für die Verteilung als Schlüsselzuweisungen zur Verfügung stehen (Schlüsselmasse), bestimmt.

Im Jahre 2009 hat Mülheim diese Schlüsselzuweisungen vom Land aufgrund hoher eigener Steuerkraft nicht erhalten. Für das Jahr 2010 betrugen die Schlüsselzuweisungen gemäß Nachtrag zum GFG 2010 rund 18,1 Mio. Euro, in 2011 waren es rund 17,4 Mio. Euro. Mit dem GFG 2012 hat es weitere strukturelle Änderungen gegeben. Danach erhielt Mülheim einen Schlüsselzuweisungsbetrag von rund 46,1 Mio. Euro.

Der Anstieg ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Mülheimer Steuerkraft deutlich zurückgegangen ist (die Mülheim-spezifische negative Entwicklung bei den Gewerbesteuererträgen hat sich fortgesetzt), während bei der NRW-Steuerkraft ein Anstieg zu verzeichnen ist.
Am 16. Juli 2013 hat die Landesregierung die Eckpunkte für das GFG 2014 beschlossen. Der Gesetzentwurf wird im Herbst 2013 in den Landtag eingebracht. Nach der ersten Modellrechnung des Landesamtes für Information und Technik (IT. NRW), die am 20. August 2013 veröffentlicht wurde, beträgt der vorläufig ermittelte Schlüsselzuweisungsbetrag für 2014 rund 60,5 Mio. Euro.

Weitere bedeutende Finanzierungsquellen, die Sie sicherlich interessieren werden, sind unter anderem:

  • Verwaltungsgebühren 2014: rund 5,47 Mio. Euro
  • z.B. Passgebühren, Genehmigungsgebühren, Gebühren für die Bauüberwachung, Gebühren für Beglaubigungen, Erlaubnisscheine, ärztliche Untersuchungen und so weiter
  • Benutzungsgebühren 2014: rund 72,74 Mio. Euro
  • z.B. Entgelte für die Inanspruchnahme von Einrichtungen der Abwasserbeseitigung, der Müllabfuhr, der Straßenreinigung, des Bestattungswesens, für die Sondernutzung von Straßen, Entgelte für die Arbeiten zur Unterhaltung von Straßen, Anlagen und dergleichen, Parkgebühren, Pflegesätze der Krankenhäuser sowie der Alten- und Pflegeheime, Eintrittsgelder zu kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen und Entgelte für die Pflege von Gräbern, Kostenersatz für Hilfeleistung bei Unglücksfällen.
  • Umsatzerlöse 2014: rund 5,889 Mio. Euro
  • z.B. Entgelte für den Verkauf eigen erstellter Software, Entgelte für Wartungs- und Servicedienstleistungen, Verkauf von Druckereierzeugnissen aller Art, Weiterverkauf von Laub- und Abfallsäcken der MEG oder auch der Tierfuttertütchen aus den Automaten des Tiergeheges Witthausbusch.
  • Buß-, Zwangs- und Verwarnungsgelder 2014: rund 3,12 Mio. Euro
  • z.B. Ahndung von Müllablagerung in Wäldern, Parken im Parkverbot, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Verstoß gegen das Meldegesetz., z.B. Erzwingung zur Abgabe des Führerscheins oder Fahrzeugscheins, Verwarngeld für Parkverstoß.

Sie denken jetzt vielleicht: „Wenn unsere Stadt doch so viele Erträge hat, kann es ihr doch nicht schlecht gehen“. Zumal wir unsere Hausaufgaben zur Haushaltskonsolidierung in Eigenverantwortung durchgeführt haben und weiterhin durchführen werden. Also: Wieso klappt es dann nicht mit dem Haushaltsausgleich? Und:

Wofür wird das Geld eigentlich ausgegeben?

Die nachfolgenden Grafiken zeigen die Zusammensetzung der geplanten Aufwendungen der Stadt in 2014:

Grafik Gesamtaufwendungen 2014: Wofür wird das Geld eigentlich ausgegeben?

Grafik Personal- und Versorgungsaufwendungen

Die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zum einen davon, in welchem Umfang Tarif-/Besoldungserhöhungen vereinbart wurden, zum anderen vom Personalabbau in Folge des bei der Stadt Mülheim an der Ruhr in Kraft getretenen Personalabbaukonzeptes und von der gleichzeitigen Notwendigkeit, für pflichtige Aufgaben Personal einzustellen, zum Beispiel im Kommunalen Sozialen Dienst und zur Betreuung unter Dreijähriger.

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen betrugen im Jahr 2010 124 Mio. Euro und werden im Jahre 2014 voraussichtlich auf 161,8 Mio. Euro steigen.

Der enorme Anstieg von 2010 nach 2014 ist unter anderem dem Umstand geschuldet, dass die ehemaligen Eigenbetriebe Mülheimer Sportervice, Kulturbetrieb, ImmobilienService und der Abwasserbeseitigungsbetrieb in den Kernhaushalt reintegriert wurden und somit die bisher nur in den Wirtschaftsplänen dieser Betriebe ausgewiesenen Personalkosten nun auch im Kernhaushalt zu veranschlagen sind. Die weitere Ausweitung im Personalkostenbudget resultiert zum größten Teil aus beschlossenen Tarif-/Besoldungserhöhungen, erhöhten Pensionsrückstellungen, einem erhöhten Personalbedarf im Bereich der Schulsozialarbeit sowie der Betreuung von Kindern unter drei Jahren (26,5 neue Stellen im Kita-Bereich im Jahr 2014).

Mit dem Haushaltssicherungskonzept 2010 ff. wurde die Verwaltung verpflichtet bis Ende 2014 eine Personalkosteneinsparung in Höhe von 13,475 Mio. Euro (entspricht rund 270 Stellen) zu erzielen. Dies sollte durch die Ausnutzung der Fluktuation geschehen. Mit dem Haushaltssicherungskonzept 2012 ff. erhöhte sich diese Verpflichtung um 3 Mio. Euro (entspricht nochmals rund 60 Stellen) unter der Voraussetzung, dass Aufgaben in entsprechendem Umfang wegfallen. Insgesamt beträgt die zu erzielende Einsparung somit 16,5 Mio. Euro.

Wie ist der Stand der Planungen für 2014?

Bis Ende 2013 wird voraussichtlich eine Einsparung von 8,1 Mio. Euro erzielt werden. Möglich wurde dies durch das HSK 2010 ff. und die darin eingebettete Dienstvereinbarung „Bündnis“. Bei der Umsetzung der Maßnahmen aus dieser Dienstvereinbarung zeigte sich aber bereits, dass nicht alle von den Mitarbeitern beantragten Maßnahmen von den Fachbereichen befürwortet werden konnten. Aufgrund der vorherrschenden Leistungsverdichtung mussten Maßnahmen abgelehnt werden. Die Zielerreichung von 13,475 Mio. Euro ist daher nicht bis 2014 zu erreichen.

Zieht man vom ursprünglichen Gesamteinsparziel (16,5 Mio. Euro) die voraussichtlich bis 2013 erzielten Ersparnisse (8,1 Mio. Euro) ab, so ergeben sich noch einzusparende Personalkosten von 8,4 Mio. Euro.
Um diese und mögliche weitere Haushaltssanierungsmaßnahmen erzielen zu können, sind beziehungsweise werden verschiedene weitere Aktivitäten angegangen, die sich jedoch nicht bis 2014 umsetzen lassen.
Der Konsolidierungszeitraum für die Personaufwendungen wird daher bis 2018 verlängert.

Grafik Aufwendungen der Sach- und Dienstleistungen

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen werden für die Jahre 2014 mit einem Volumen von rund 98,08 Mio. Euro geplant. Hiervon entfallen alleine auf  die Unterhaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken, Gebäuden, Fahrzeugen, Maschinen und Infrastrukturvermögen rund 38,89 Mio. Euro.

Ein weiterer großer Bereich wurde in Höhe von rund 27,80 Mio. Euro bei den Erstattungen an verbundene Unternehmen sowie rund 10,88 Mio. Euro bei den Erstattungen an private Unternehmen veranschlagt. Hier sind unter anderem das Leistungsentgelt an die MEG, das Betriebsführungsentgelt an die SEM (Abwasserwirtschaft) sowie Zahlungen an das Müllheizkraftwerk Karnap abgebildet.

Weitere erwähnenswerte Positionen sind die Schülerbeförderungskosten von rund 2,3 Mio. Euro (hier fahren Busse für die Mülheimer Schüler) und die Materialaufwendungen in Höhe von 2,57 Mio. Euro (z.B. Papier, Druckermaterial, Bau- und Werkstattmaterial).

Grafik Transferaufwendungen, diese setzen sich aus unterschiedlichsten Positionen zusammen.

Die sogenannten Transferaufwendungen setzen sich aus unterschiedlichsten Positionen zusammen. Der größte Anteil in Höhe von rund 182,43 Mio. Euro entfällt dabei auf die Transferaufwendungen des Sozialamtes (davon allein SGB II/Hartz IV in Höhe von 114,33 Mio. Euro und Kinder- und Jugendhilfe 19,92 Mio. Euro; sowie Asylbewerber, Sozialhilfe innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, und andere).
Ein weiterer großer Bereich sind die Zuschüsse an private Unternehmen und übrige Bereiche mit einem Volumen von rund 25,09 Mio. Euro. Hier werden unter anderem die Zahlungsströme der Stiftungen, die Leistungen an freie Träger von Tageseinrichtungen für Kinder sowie die Zuschüsse an Vereine und Verbände abgebildet.

Ebenfalls bei den Transferaufwendungen zu planen sind die Gewerbesteuerumlagen in Höhe von 13,37 Mio. Euro, die in Abhängigkeit zu den Gewerbesteuererträgen stehen. Nach einem bestimmten Berechnungsschlüssel sind Teile der Gewerbesteuererträge als Umlage wieder abzuführen.

Die an den Landschaftsverband Rheinland (LVR) und den Regionalverband Ruhr (RVR) zu leistenden pflichtigen Umlagen finden sich im Haushaltsplan ebenfalls unter den Transferaufwendungen wieder. Im Haushaltsjahr 2014 wurden die zu zahlenden Umlagen an den LVR mit 39,98 Mio. Euro und an den RVR mit 1,56 Mio. Euro eingeplant.

Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen ist insgesamt ein Volumen in Höhe von 65,51 Mio. Euro veranschlagt. Hier finden sich unter anderem die Verlustübernahme für die Betriebe der Stadt in Höhe von rund 23,51 Mio. Euro, Beiträge zu Versicherungen und Berufsverbänden (rund 15,51 Mio. Euro), Mieten und Pachten (rund 13,87 Mio. Euro), Aufwendungen für Aus- und Fortbildung (rund 606.000 Euro), Leasing (rund 584.000 Euro) sowie Dienst- und Schutzkleidung (rund 234.000 Euro) wieder.

Grafik Investitionskredite (Kernhaushalt und Eigenbetriebe)

Wie hoch ist unsere Stadt kurz-/langfristig verschuldet?

Investitions- und Liquiditätskredite: Die langfristigen Verbindlichkeiten/Investitionskredite (Kernhaushalt und Eigenbetriebe) entwickeln sich weiter nach oben. Waren es 2012 noch rund 440,5 Mio. Euro, so werden es 2017 rund 484 Mio. Euro sein. Dies liegt zu einem großen Teil an den Investitionen im Abwasserbereich.

Anzuführen ist ebenfalls, dass wir in 2012 das städtische „Girokonto“ mit Liquiditätskrediten von rund 700 Mio. Euro überzogen haben und damit im Vorjahresvergleich (zum Stand Ende 2011) eine Verschlechterung von 58 Mio. Euro eingetreten ist. In 2013 wird vermutlich der Wert von 770 Mio. Euro erreicht werden, was eine weitere Verschlechterung der Lage bedeutet. Zum Ende des Jahres 2014 wird sich das Volumen voraussichtlich auf rund 858 Mio. Euro belaufen.

Grafik Kredite zur Liquiditätssicherung (in Millionen Euro)

Abschließend noch ein Wort zu den bedeutenden Investitionsmaßnahmen 2014.

Hier schaffen wir trotz aller Sparzwänge auch 2014 dauerhafte Vermögenswerte:

  • Kanalbauprogramm = 15.605.000 Euro
  • Straßenbauprogramm = 3.000.000 Euro
  • Optimierung baulicher Brandschutz = 3.087.000 Euro
  • Errichtung Ersatzgebäude Turnhalle Mellinghofer Straße = 2.000.000 Euro
  • Sportanlage Mintarder Straße (inklusive Drittmittel) = 750.000 Euro
  • Bezirkssportanlage Heißen (Stiftungsmittel und Eigenmittel): 2014 = 1.287.000 Euro
  • Umsetzung Bildungsentwicklungsplan 2014 = 2.793.000 Euro, 2015 = 10.743.000 Euro

Wie geht es jetzt mit den Mülheimer Finanzen weiter?

Die geplanten Aktivitäten zur Haushaltskonsolidierung alleine reichen nicht aus, um die Stadt Mülheim an der Ruhr aus der Schuldenfalle zu befreien. Hierzu bedarf es weiterer Maßnahmen, wie sie unter anderem vom Aktionsbündnis „Raus aus den Schulden/Für die Würde unserer Städte“ gefordert werden. Beispielhaft genannt sei die Bundesratsinitiative zur Übernahme der Kosten für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Unter anderem die Finanzierung dieser „den Kommunen vor 50 Jahren übertragenen Aufgabe“ führt zu einem dramatischen Anstieg der Kredite zur Liquiditätssicherung. In diesem Zusammenhang birgt auch die Zinsmarktentwicklung ein erhebliches Gefahrenpotenzial.

Als Risiko sind die Kosten der Inklusion anzuführen, die sich zwar noch nicht exakt beziffern lassen, sich aber gewiss in Millionenhöhe bewegen werden und dazu führen könnten, dass der Weg aus der Schuldenfalle erheblich erschwert wird. Hier bedarf es dringend der Konnexitätseinhaltung.
Eine Chance besteht in der eventuell vom Land vorgesehenen 3. Stufe des Stärkungspaktes, an der die Stadt Mülheim an der Ruhr - je nach Zugangsvoraussetzung - teilnehmen und auf diesem Wege in den Genuss von Zuweisungen gelangen könnte.
Für den weiteren Haushaltssanierungsprozess werden unter anderem zusätzliche Maßnahmen/Aktivitäten ergriffen, die zum Einen dazu beitragen sollen, die schon beschlossenen und eingeplanten Personalkostenreduzierungen zu erreichen, und zum Anderen weitere Einsparbeträge (z. B. im Sachkostenbereich) zu generieren.

Hier sind zu nennen:

  • Überprüfung von pflichtigen Personalstandards, soweit diese in Mülheim an der Ruhr freiwillig überschritten werden, sowie Prüfung der Bearbeitungsstandards bei der Anwendung von Ortsrecht
  • Abschluss der Geschäftsprozessoptimierung etc. in den noch ausstehenden Fachbereichen
  • Die Gemeindeprüfungsanstalt GPA untersucht derzeit die kreisfreien Städte. Nach Vorlage des Gutachtens der GPA - voraussichtlich Ende diesen Jahres - ist dies für Mülheim an der Ruhr auszuwerten mit der Zielsetzung, daraus weiteres Konsolidierungspotenzial zu heben
  • Flächendeckende Leistungs- und Produktkritik im Dialog mit den politischen Gremien (Leistungsveränderungen, -einschränkungen und so weiter)

Können wir einen nachhaltigen Haushaltsausgleich schaffen? Können wir uns überhaupt noch etwas leisten?

Die Umsetzung der bereits beschlossenen 247 HSK-Maßnahmen sowie dem Strategiefeld Personal mit einem strukturellen Einsparvolumen von insgesamt 90,1 Mio. Euro in 2023 stellt die große Herausforderung für die nächsten Jahren dar.

Die gesetzliche Regelung schreibt es vor, dass in NRW alle Haushalte nach den sogenannten Produktbereichen, quasi den Oberthemen oder Hauptauf­gaben der Haushaltsplanung und -bewirtschaftung gegliedert werden müssen.

Damit Sie in der Lage sind, sich ein Bild von den Schwerpunkten des Mülheimer Haushalts und den städtischen Aufgaben machen zu können, haben wir in der folgenden Grafik einige Schwerpunkte in den Produktbereichen genannt. Diese Auflistung kann natürlich nicht vollständig sein.

Eine Übersicht über die Struktur des gesamten Konzerns Stadt finden Sie in der Informationsbroschüre in der Heftmitte und hier im Dezernatsverteilungsplan.

Grafik Erträge, Aufwendungen, Ergebnisse in 2014

Die nachfolgenden Auflistungen enthalten eine Zusammenstellung der Schwerpunkte, die in den einzelnen Produktbereichen zu finden sind.

Innere Verwaltung

  • Rat, Ausschüsse, Bezirksvertretungen, Oberbürgermeisterin, Bezirksvorsteher, Beigeordnete, Integrationsrat, Fraktionen
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Städtische Repräsentationsaufgaben
  • Personalverwaltung und -entwicklung
  • Haushaltsplanung und -controlling

Zentrale Finanzbuchhaltung

  • Festsetzung und Erhebung von Gemeindesteuern
  • Aufnahme von Krediten zur Liquiditäts­sicherung sowie für Investitionen
  • Betrieb und Unterhaltung von PC-Arbeitsplätzen, Netz-Infrastruktur und städtischem Rechenzentrum
  • Immobilienmanagement, Mieten
  • Vergabewesen

Schulträgeraufgaben

  • Bereitstellung und Betrieb von Schulen (Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen,
  • Gymnasien, Gesamtschulen, Förderschulen, Berufskollegs)
  • Schulische Betreuungs- und Verpflegungs­angebote, Verwaltung des staatlichen Schulamtes, Schülerbeförderung, Ausbildungsförderung
  • Schulpsychologische und sozialpädagogische Beratung, Beratung und Maßnahmen für
  • Kinder und Jugendliche aus Zuwanderer­familien

Sicherheit und Ordnung

  • Erhalt der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Öffentliche Ordnungsangelegenheiten
  • Brandschutz und  Rettungsdienst, Abwehr von Großschadensereignissen
  • Bürgerservice in den Angelegenheiten des Straßenverkehrs, von Personaldokumenten,
  • An-, Ab- und Ummeldungen sowie Geburten, Hochzeiten und Todesfällen, Bürgerauskünfte
  • und Bürgerbeschwerden
  • Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung,
  • Tierbetreuung, Tierheim
  • Aufgaben bei der Durchführung von Wahlen und Abstimmungen
  • Statistische Angelegenheiten, Stadtforschung

Kultur und Wissenschaft

  • Kulturentwicklungsplanung und -management
  • Kulturelle Förderung
  • Theater- und Konzert-Veranstaltungen/ -Festivals
  • Kulturbildende Maßnahmen
  • Begegnungsstätten
  • Kunstmuseum
  • Musikschule
  • Stadtarchiv
  • Stadtbibliothek
  • Volkshochschule

Soziale Leistungen

  • Soziale Einrichtungen
  • Grundsicherung für Arbeitsuchende (Sicherung des Lebensunterhalts, Leistungen zur Eingliederung in Arbeit)
  • Hilfen zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfen für Menschen mit
  • Behinderung, Grundsicherung im Alter
  • Senioren- und Pflegeberatung, Heimaufsicht
  • Sonstige soziale Leistungen (z.B. Hilfen für Asylbewerber und Flüchtlinge)
  • Unterstützung der frühkindlichen Entwicklung, Hilfen zur Erziehung
  • Gewährung von Wohngeld

Gesundheitsdienste

  • Gesundheitsförderung, -schutz und -hilfen
  • Hygiene- und Arzneimittelüberwachung
  • Prävention und Hilfe für psychisch Kranke und Suchtkranke
  • Zahngesundheit
  • Förderung Kinder- und Jugendgesundheit

Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

  • Kindertageseinrichtungen
  • Freizeitgestaltung und Ferienspiele
  • Erziehungsberatung
  • Jugendhilfe, Jugendschutz, Kinder- und Jugendarbeit, Jugendkultur
  • Adoptionsvermittlung
  • Unterstützung frühkindlicher Entwicklung

Sportförderung

  • Mülheimer Sportdialog, Sportentwicklungsplanung
  • Allgemeine Sportförderung
  • Unterhaltung von Sportanlagen (unter anderem RWE-Sporthalle) und Bädern
  • Sportveranstaltungen
  • Schulsport

Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen

  • Räumliche Planungs- und Entwicklungs­maßnahmen
  • Geoinformationen
  • Vermessungsdienstleistungen
  • Bauleitplanung zur Sicherstellung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung
  • Bebauungspläne
  • Regionale Flächennutzungsplanung
  • Erarbeitung von Stadtentwicklungsplänen, Masterplänen und sonstigen informellen Planungen, z.B. Integriertes Handlungskonzept Innenstadt und Handlungskonzept Wohnen
  • Denkmalschutz und -pflege  

Ver- und Entsorgung

  • Elektrizitäts-, Gas-, Wasser-, Fernwärmeversorgung
  • Abfallwirtschaft
  • Abwasserbeseitigung, Bodendeponie

Bauen und Wohnen

  • Bau- und Grundstücksordnung
  • Bauaufsicht (u.a. Erteilung von Baugenehmigungen)
  • Baubehördliche Beratung und Information
  • Wohnungsbauförderung

Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV

  • ÖPNV
  • Sonstiger Personen- und Güterverkehr
  • Durchführung von Bau- und Unterhaltungs­aufgaben bei Straßen und Ingenieurbauwerken
  • Verkehrssicherungsanlagen
  • Winterdienst
  • Straßenreinigung
  • Parkeinrichtungen

Natur- und Landschaftspflege

  • Öffentliches Grün, Landschaftsbau
  • Öffentliche Gewässer, wasserbauliche Anlagen
  • Friedhofs- und Bestattungswesen
  • Land- und Forstwirtschaft

Wirtschaft und Tourismus

  • Wirtschaftsförderung
  • Tourismus

Umweltschutz

  • Umweltschutzmaßnahmen, Bodenschutz
  • Klimaschutz, Klimainitiative
  • Umweltberatung
  • Untere Landschaftsbehörde

Allgemeine Finanzwirtschaft

  • Steuern, Schlüsselzuweisungen
  • Allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen
  • Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft


Stiftungen
In Mülheim an der Ruhr sind die unselbständigen Stiftungen als Teil des städtischen Haushalts abzubilden. Dennoch wird in der Planung und Bewirtschaftung sichergestellt, dass die Mittel der Stiftungen nicht mit den städtischen Geldern vermischt werden. Die Stiftungsgelder dürfen ausschließlich gemäß den Beschlüssen der Stiftungen und nur für den Stiftungszweck verwendet werden. Bei Betrachtungen zum Schuldenabbau sind diese Gelder unantastbar.

Die Stadt Mülheim an der Ruhr verwaltet folgende Stiftungen treuhänderisch:

  • Vereinigte Coupienne-Rosorius-Stiftung
  • Stiftung Augenheilanstalt
  • Gretchen-Leonhard-Stiftung
  • Leonhard-Stinnes-Stiftung
  • August und Josef Thyssen-Stiftung
  • Heinrich Thöne-Stiftung
  • Somborn-Stiftung
  • Familie Feldmann-Stiftung
  • Cläre und Hugo Stinnes-Stiftung

Kontakt


Stand: 10.11.2014

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