Fischereiprüfung
Nach dem Fischereigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen wird die erstmalige Erteilung eines Fischereischeines von einer zuvor abgelegten Prüfung abhängig gemacht.
Zugelassen zu dieser Prüfung werden Personen, die in Mülheim wohnen, das 13. Lebensjahr vollendet haben und nicht entmündigt sind.
Die nächste Prüfung in Mülheim an der Ruhr findet am Dienstag, dem 28. November 2006, um 14.00 Uhr, in der Heinrich-Thöne-Volkshochschule an der Bergstraße 1-3 (Räume A10, A11, A12, A 13) statt.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung können bis 31. Oktober 2006 beim Ordnungsamt, Viktoriastraße 17-19, Zimmer 206, während der Dienststunden gestellt werden. Die Prüfungsgebühr beträgt 30 €.
Lehrgänge und Vorbereitungen für die Prüfung werden von den ortsansässigen Vereinigungen der Freizeitfischerei durchgeführt.
Kontakt
Stand: 19.09.2006













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