Fischereiprüfung – Jetzt anmelden!
Nach dem Fischereigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen wird die erstmalige Erteilung eines Fischereischeines von einer zuvor abgelegten Prüfung abhängig gemacht.
Zugelassen zu dieser Prüfung werden Personen, die in Mül-heim wohnen, das 13. Lebensjahr vollendet haben und nicht entmündigt sind.
Die nächste Prüfung in Mülheim an der Ruhr findet am 26. November 2002 um 14.00 Uhr in der Heinrich-Thöne-Volkshochschule an der Bergstraße 1-3 (Räume A11, A12, A13) statt.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung können bis 28. Oktober 2002 beim Ordnungsamt, Viktoriastraße 17-19, Zimmer 206 während der Dienststunden gestellt werden. Die Prüfungsgebühr beträgt 30 €.
Lehrgänge und Vorbereitungen für die Prüfung werden u.a. von den ortsansässigen Vereinigungen der Freizeitfischerei durchgeführt.
Zugelassen zu dieser Prüfung werden Personen, die in Mül-heim wohnen, das 13. Lebensjahr vollendet haben und nicht entmündigt sind.
Die nächste Prüfung in Mülheim an der Ruhr findet am 26. November 2002 um 14.00 Uhr in der Heinrich-Thöne-Volkshochschule an der Bergstraße 1-3 (Räume A11, A12, A13) statt.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung können bis 28. Oktober 2002 beim Ordnungsamt, Viktoriastraße 17-19, Zimmer 206 während der Dienststunden gestellt werden. Die Prüfungsgebühr beträgt 30 €.
Lehrgänge und Vorbereitungen für die Prüfung werden u.a. von den ortsansässigen Vereinigungen der Freizeitfischerei durchgeführt.
Kontakt
Stand: 27.09.2002













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