Fischerprüfung
Sie würden gerne die Fischerprüfung ablegen?
Dazu müssen Sie sich bei der Unteren Fischereibehörde unter Vorlage des Personalausweises anmelden. Die Anmeldegebühr beträgt 50,00 EURO und ist bar bei der Unteren Fischereibehörde zu entrichten. Bei Minderjährigen wird hierzu der Kinderausweis, die Unterschrift und der Personalausweis eines Erziehungsberechtigen benötigt. Die Anmeldefrist für die Fischerprüfung endet jeweils vier Wochen vor dem Prüfungstermin.
Die Fischerprüfung findet zweimal jährlich statt. Die genauen Termine werden in der Tagespresse sowie auf den Internetseiten der Stadt bekannt gegeben.
Der Rheinische Fischereiverband von 1880 e. V. bietet zu den Fischerprüfungen Lehrgänge an. Der Lehrgang findet zweimal jährlich statt. Er ist aber keine Voraussetzung um die Prüfung abzulegen.
Die Prüfung besteht aus drei Teilen. Zuerst wird der schriftliche Teil abgelegt. Hierzu gibt es einen Fragebogen, der aus sechs unterschiedlichen Sachgebieten à zehn Fragen besteht. Sollte der schriftliche Teil nicht bestanden worden sein, kann der Prüfling nicht mehr zu den praktischen Teilen zugelassen werden. Ist aber die erforderliche Punktzahl - mindestens 42 insgesamt und sechs pro Sachgebiet - erreicht, muss der Prüfling im ersten praktischen Teil der Prüfung Fischtafeln erkennen. Im zweiten Teil muss das Angelgerät anhand einer Aufgabe waidgerecht zusammengestellt werden.
Ist die Prüfung erfolgreich abgelegt worden, so kann unter Vorlage des Prüfungszeugnisses, einem Passbild sowie dem Personalausweis der Fischereischein beantragt werden.
Hier finden Sie Informationen zum Rheinischen Fischereiverband von 1880 e. V..
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Stand: 30.08.2011














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