Fluglärm

Fluglärm

Was ist Fluglärm?

Als Fluglärm wird die Lärmentwicklung von Flugzeugen und Hubschraubern bei Start, Landung oder während des Flugs bezeichnet und ist eine der wesentlichen durch den Luftverkehr hervorgerufenen Umweltbeeinträchtigungen.

Info: Triebwerksprobeläufe und Rollbewegungen auf dem Flugplatz gehören zum Bodenlärm und sind daher nicht dem Fluglärm zuzuordnen. Bodenlärm gehört zum Gewerbelärm.

Flugzeug im Landeanflug mit ausgefahrenem Fahrwerk

Wie entsteht Fluglärm?

Düsenfluglärm wirkt aufgrund seiner intermittierenden Struktur als besonders belastend und wird daher im Vergleich zu anderen Lärmarten von den Betroffenen häufig als unangenehmer empfunden. Anders als bei eher "gewöhnungsfähigen" Dauergeräuschen (zum Beispiel Autobahnen) erregt jedes einzelne Flugereignis Aufmerksamkeit und stört. Zwar gibt es zwischen den Ereignissen unregelmäßige Pausen, die theoretisch der Erholung dienen könnten. Werden diese Pausen aber auch durch anderen Lärm ausgefüllt, macht sich der Fluglärm umso negativer bemerkbar.

Beim Start eines Flugzeugs ist der Lärm besonders stark, weil die Triebwerke mit hoher Leistung arbeiten. Während des Anflugs hingegen spielt hauptsächlich der durch den höheren Luftwiderstand entstehende Lärm (ausgefahrene Landeklappen, Fahrwerk) die übergeordnete Rolle. Bei der Landung selbst kommt es außerdem durch den Einsatz des Gegenschubs zu einer starken Lärmentwicklung. Wie sich der vom Flugzeug ausgehende Lärm bodennah verbreitet, hängt stark von den örtlichen Gegebenheiten ab. Dies macht für jeden Flughafen eine individuelle Lärmanalyse notwendig.

Flugzeug im Steigflug mit noch ausgefahrenem Fahrwerk

Wie entwickelt sich der Fluglärm über Mülheimer Stadtgebiet?

Die Intensität der Fluglärmbelästigungen in Mülheim an der Ruhr wird insbesondere durch den Flughafen Düsseldorf bestimmt. Hierbei ist das Mülheimer Stadtgebiet von Abflügen bei entsprechenden Wetterlagen im Mittel zu 25-30% des Jahres betroffen (häufig sind dies "Schönwetterperioden"). Zwar haben technische Erneuerungen und der Einsatz von lärmärmeren Flugzeugen den Dauerschallpegel in den letzten Jahrzehnten sinken lassen, doch ist in absehbarer Zukunft nicht von weiteren Lärmreduktionen auszugehen, da heutzutage die meisten den Düsseldorfer Flughafen anfliegenden  Maschinen schon den Lärmbestimmungen entsprechen. Daher ist einerseits mit neueren und schallärmeren Technologien bis auf Weiteres nicht zu rechnen und andererseits werden mit einer zu erwartenden weiteren Zunahme des Flugverkehrs die Schallpegel letztlich wieder erhöht.

Ein wesentlicher Grund für eine Zunahme liegt zudem in der Änderung der Flugrouten im Jahre 2006 durch den Düsseldorfer Flughafen. Diese Änderung bewirkte eine Zunahme der Beschwerden besonders in den nordöstlichen Stadtteilen. Die somit entlastete Route über den Südwesten Mülheims wird allerdings weiter belegt und kann durch "Einzelfreigaben" der Flugsicherung ebenfalls weiterhin genutzt werden.

Das Amt für Umweltschutz betreibt seit Herbst 2009 in Holthausen eine städtische Dauer-Messstation zur Erfassung der Fluglärmbelastung. In Kooperation mit dem Netzwerk Mülheimer Bürger gegen Fluglärm e.V. wird seit April diesen Jahres eine Station in Mintard betrieben. Diese Station befindet sich zur Zeit aber noch im Probebetrieb. Die Stadt Mülheim ist damit die erste Anrainergemeinde des Flughafens Düsseldorf die zur Schaffung von Transparenz für die Öffentlichkeit Messstationen unterhält. Durch das Umweltamt bisher vorgenommene Auswertungen für die Station in Holthausen finden Sie unter der unten genannten Links.

Anzahl der Flugbewegungen am Düsseldorfer Flughafen

Minderungsmöglichkeiten

Für Verkehrsflughäfen und militärische Flugplätze müssen nach dem Gesetz zum Schutz vor Fluglärm Lärmschutzzonen festgelegt werden. Die Berechnung erfolgt auf der Basis von Prognosedaten, die die Flugverkehrssituation in ungefähr 10 Jahren beschreiben. Das Fluglärmgesetz selbst enthält jedoch keine Immissionsgrenzwerte im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Für die Lärmschutzzonen sind lediglich Nutzungsbeschränkungen vorgesehen. In der Schutzzone 1 sind Aufwendungserstattungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen bei vorhandenen Gebäuden vorgesehen. In der Schutzzone 2 gibt es Auflagen für bauliche Schallschutzmaßnahmen bei der Errichtung von Wohnungen. In beiden Schutzzonen ist die Errichtung schutzbedürftiger Einrichtungen (Krankenhäuser, Schulen und mehr) verboten. In Schutzzone 1 dürfen normalerweise Wohnungen nicht errichtet werden.

Das Fluglärmgesetz verpflichtet die Flughafenbetreiber des Weiteren, Fluglärmüberwachungsanlagen einzurichten.

An Landeplätzen sind nach der Landeplatz-Lärmschutzverordnung ab 15.000 Flugbewegungen jährlich für bestimmte Luftfahrzeuge zeitliche Einschränkungen für Starts und Landungen vorgegeben.

Insgesamt betrachtet gibt es verschiedene Ansätze, die eine Lärmbelastung in unmittelbarer Flughafennähe zu minimieren versuchen. Hier sind beispielsweise zu nennen:

  • lärmabhängige Landeentgelte
  • Nachtflugverbote beziehungsweise -beschränkungen für bestimmte Flugzeugtypen
  • Berechnungen sogenannter "Minimum Noise Routings", also derjenigen Abflugrouten, die die geringsten Betroffenheiten innerhalb der Bevölkerung nach sich ziehen
  • technische Verbesserung der Maschinen ("lärmarme" Maschinen)
  • Bündelung der Flüge um Soll-Linien (= Vermeidung von Streuung)
  • lärmreduzierte Start- und Landeverfahren

Insbesondere der Themenkomplex Fluglärm Düsseldorf hat  im Rahmen verschiedener Änderungen als auch durch die Ausweitung der Betriebsgenehmigung des Flughafens Düsseldorf International seit dem Jahr 2000 zunehmend an Bedeutung für das Mülheimer Stadtgebiet gewonnen.

Rechtliche Grundlagen

Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm:

Landeplatz-Lärmschutzverordnung:

Ansprechpartner und Links

Ansprechpartner zum Thema Fluglärm, sowie die Betriebsgenehmigung des Düsseldorfer Flughafens (DUS) finden Sie im Kontext.

 

Kontakt

Kontext


Weitere Infos

Stand: 02.08.2013

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