Archiv-Beitrag vom 19.03.2010Flugroutenänderung (AMRUFRA) - Umweltamt gibt Entwarnung

Archiv-Beitrag vom 19.03.2010Flugroutenänderung (AMRUFRA) - Umweltamt gibt Entwarnung

Flugroutenänderungen sind erneut Gesprächsthema der Mülheimer Bürgerinnen und Bürger. Ausgelöst durch entsprechende Presseinformationen sorgen sich zurzeit vor allem Dümptener Anwohner um ihre Ruhe. Das Umweltamt signalisiert daher jetzt Entwarnung.

Zum Sachstand:
Am 11. März 2010 ist die Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Zweihundertachtzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung für den Flughafen Düsseldorf in Kraft getreten. Hiermit wird das sogenannte Luftraumpaket „AMRUFRA“ (Amsterdam-Ruhr-Frankfurt) umgesetzt. Ziel dieses mit den Niederlanden abgestimmten Maßnahmenpaketes ist die Entzerrung der Verkehrsströme in den zu koordinierenden Lufträumen der genannten Regionen. Die mit dem AMRUFRA-Projekt neu eingeführte Streckenstruktur hat Änderungen hinsichtlich der anzufliegenden Wegpunkte zur Folge, so dass für die Anbindung der betroffenen Flughäfen durch die für Flugsicherung zuständigen Stellen eine Anpassung der bestehenden Ein- und Abflugstrecken erfolgte.

Das Bild zeigt die Routenstruktur zum 11. März 2010:

Flugroutenänderung (AMRUFRA) - Routenstruktur zum 11.März 2010

rot:    bisherige Routenführung
grün:  neue Routenführung
blau:  ungeänderte Routen

(Foto: Amt für Umweltschutz)


Als einzige Änderung, welche direkt das Mülheimer Stadtgebietes tangiert, ist zu nennen, dass das Gegenanflugverfahren KUBIM1G geringfügig in östliche Richtung verschoben wurde und nunmehr als Anagramm zur vorherigen Schreibweise mit BIKMU bezeichnet wird.
Im südwestlichen Bereich Mülheims rückt dieses Flugverfahren etwas weiter von Selbeck ab, nähert sich im weiteren Stre-ckenverlauf nach Nordosten in Richtung Heißen aber immer weiter der bisherigen Streckenführung an, so das die Unterschiede zum Status quo eher unbedeutend sind. Zudem sind die in größeren Höhen stattfindenden und zahlenmäßig begrenzten Überflüge auf dieser Strecke dem Umweltamt bisher nicht als Auslöser für Fluglärmbeschwerden bekannt.

Für die für das Mülheimer Stadtgebiet maßgebliche Betriebsrichtung 05 (Ostabflüge) des Flughafens Düsseldorf ergeben sich darüber hinaus folgende großräumliche Änderungen der nach Norden führenden Abflugrouten außerhalb des Mülheimer Stadtgebietes:

  • die Route NAPSI in Richtung Bottrop/Oberhausen entfällt. Die bislang im Luftraum über dem Gebiet der beiden genannten Städte nach Nordwesten abdrehenden Maschinen werden zukünftig weiter Richtung Norden [SONEB] geführt.
  • der Abdrehpunkt der Route MEVEL wird im Bereich der Kommune Schermbeck (bei Dorsten) ca. 4 km nach Süden verlagert.

Die Verlagerung des Abdrehpunktes der MEVEL-Route ist aufgrund der großen Entfernung bis zu diesem Meldepunkt für das Mülheimer Stadtgebiet ohne Bedeutung.

Auch der Wegfall der NAPSI-Route kann nach Einschätzung des Umweltamtes allenfalls zu geringfügigen Verlagerungseffekten in den nördlichen Bereichen des Stadtgebiet führen.
Der Hintergrund dafür, dass ggf. kleinere Bündelungseffekte auftreten könnten ist folgender: Ab einer Flughöhe von 5.000 Fuß (1.524 Meter) können Strahlflugzeuge in Abstimmung mit der Flugsicherung die Flugroute verlassen, um weitere Wegpunkte direkt anzufliegen. Falls nun ein Teil dieser bisherigen Abbieger auf der früheren NAPSI-Route weiter Richtung Norden geführt würde, statt wie bisher frühzeitig im Bereich der Stadtmitte nach Westen einzudrehen, wären theoretisch Bereiche nördlich von Heißen mehr tangiert.
Angesichts der gängigen flugbetrieblichen Praxis ist dies aus fachlicher Sicht aber kaum zu erwarten. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Belegung der NAPSI-Route im Vergleich zu den hauptsächlich genutzten Routen MODRU/NETEX und MEVEL/SONEB eher gering war und die Route aufgrund von Luftraumsperrungen in den Niederlanden ausschließlich am Wochenende genutzt wurde.

Entsprechend teilt das Amt für Umweltschutz der Stadt die Auffassung der Deutschen Flugsicherung (DFS) nach der sich aus den aktuellen Routenanpassungen keine weitergehende Änderung der Belastungssituation für das Mülheimer Stadtgebiet ergibt.
Das Umweltamt wird aber natürlich die reale Überflug- und Beschwerdesituation im Stadtgebiet weiterhin kritisch verfolgen und analysieren.

 

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Stand: 19.03.2010

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