Die Förderrichtlinie

Die Mitgliederversammlung hat am 29. Mai 2006 die neue Förderrichtlinie einstimmig beschlossen. "Wir sind der Meinung damit eine gute Grundlage für eine noch zielgerichtetere Förderung des Mülheimer Spitzensports zu haben", so der Vereinsvorsitzende Jörg Enaux über die neue Richtlinie.

Richtlinien für den Verteilerausschuss des Förderkreises Mülheimer Sport

Logo: Förderkreis Mülheimer SportDer Förderkreis Mülheimer Sport e. V. dient ausschließlich und unmittelbar dem gemeinnützigen Zweck, Leistungs- und Spitzensportlerinnen und -sportler durch schnelle, wirksame und unkomplizierte soziale Maßnahmen individuell zu fördern.

Über die Auswahl der zu fördernden aktiven Sportlerinnen und Sportler sowie über die Art und Umfang ihrer Förderung entscheidet der Verteilerausschuss nach Maßgabe der in der Satzung festgelegten Grundsätze.

1. Kreis der förderungswürdigen Amateursportlerinnen und -sportler
2. Antragstellung
3. Möglichkeiten der Förderung
4. Förderbedingungen
5. Dauer der Förderung
6. Sitzung des Verteilerausschusses

 

1. Kreis der förderungswürdigen Amateursportlerinnen und -sportler

1.1. Förderungswürdig sind:

1.1.1.
Athletinnen und Athleten, die aufgrund ihrer erbrachten Leistungen und ihrer außergewöhnlichen Perspektive das Weltniveau in ihrer Sportart oder Disziplin repräsentieren und damit dem A-Kader (Spitzenkader des jeweiligen Spitzenverbandes) angehören,

1.1.2.
Athletinnen und Athleten, die eine deutliche Perspektive (erkennbare, nachvollziehbare Leistungsentwicklung) zum mittelfristigen Erreichen des A-Kaders-Status aufweisen und damit dem Anschlusskader eines Spitzenverbandes, dem B-Kader (Anschlusskader des jeweiligen Spitzenverbandes) angehören (hierzu zählen auch die U-23-Kader der Verbände),

1.1.3.
Athletinnen und Athleten mit der höchsten mittel- bzw. langfristigen Erfolgsperspektive für den internationalen Spitzensport sowie aussichtsreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer an internationalen Wettkampfhöhe-punkten im Juniorenbereich, und damit dem C-Kader (Bundes-Nachwuchskader des jeweiligen Spitzenverbandes) angehören.

1.1.4.
Athletinnen und Athleten, die dem D/C-Kader (Übergangskader von der Landesförderung in die Bundesförderung) angehören. (Der Kader liegt leistungsmäßig über dem D- und altersmäßig unter dem bzw. im Bereich des C-Kaders.)

1.1.5.
Athletinnen und Athleten, die einem D-Kader der Landesfachverbände angehören.

1.1.6.
Mannschaften, die einer hohen Leistungsklasse (1. und 2. Bundesliga bzw. ab Westdeutsche Meister aufwärts) angehören.

1.1.7.
Leistungszentren und Sportinternate sowie vergleichbare Mülheimer Einrichtungen, soweit dort Mülheimer Sportlerinnen und Sportler betreut werden.

1.2.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Sportlerinnen und Sportler Mülheimer Sportvereinen angehören und sie die Sportart, für die eine Sportförderung beantragt wird, in diesem Verein ausüben.

1.3.
Sofern Sportarten nicht in Mülheim an der Ruhr ausgeübt werden können, sind für Mülheimer Bürgerinnen und - Bürger Ausnahmen möglich.

1.4.
In begründeten Ausnahmefällen kann der Verteilerausschuss eine davon abweichende Regelung treffen.

 

2. Antragstellung

2.1.
Anträge auf Förderung von Spitzensportlerinnen und -sportlern können mit Ausnahme der Ziffer 1.3 nur von Mülheimer Sportvereinen gestellt werden. Die Geschäftsstelle holt die Stellungnahme des Mülheimer Sportbundes ein.

2.2.
Die Anträge sind mit dem zur Verfügung gestellten Antragsvordruck einzureichen.

2.3.
Die jeweilige Kaderzugehörigkeit (siehe Ziffer 1.1.1 bis 1.1.5) muss schriftlich bestätigt werden (Eine aktuelle Kaderliste des Fachverbandes muss beigefügt werden).

 

3. Möglichkeiten der Förderung

3.1.1.
Hilfen bei der schulischen und beruflichen Ausbildung der Sportlerinnen und Sportler sowie Vermittlung bei Schulen oder Arbeitgebern zwecks erforderlichem Urlaub zu Trainings- und Wettkampfzwecken,

3.1.2.
Beteiligung an den Kosten für den Einsatz von qualifizierten Trainern und Übungsleitern,

3.1.3.
Hilfen bei der Benutzung von Sportanlagen,

3.1.4.
Studien- und Ausbildungsbeihilfen,

3.1.5.
Beihilfen zu Fahrt-, Wohnungs- und Verpflegungskosten,

3.1.6.
Kostenübernahme für Sauna, Massagen und spezielle sportärztliche Betreuung,

3.1.7.
Hilfen bei der Beschaffung spezieller Sport- und Trainingsgeräte.

3.2.
Bisherige Hilfen sollen durch den Förderkreis nicht abgelöst, sondern nur ergänzt werden in der Absicht, eine möglichst schnelle, ausreichende und weitreichende wirksame Förderung zu gewährleisten.

 

4. Förderbedingungen

4.1.
Die Höhe der Förderung wird im Einzelfall festgelegt. Geldbeträge werden an den Verein der Sportlerinnen und Sportler gezahlt, der dafür verantwortlich ist, dass die zur Verfügung gestellten Mittel zweckgebunden eingesetzt und die Leistungsperspektive und die -bereitschaft sowie die Trainingsintensität der Sportlerinnen und Sportler überprüft werden.

4.2.
Jede Veränderung, die den Förderungsgrund betrifft, ist dem Förderkreis unverzüglich vom Verein mitzuteilen.

4.3.
Die Förderung von Mitgliedern in Jugendmannschaften ist mit der Bedingung einer Teilnahme an der Ruhrolympiade - im Falle der Berufung durch die zuständige Fachschaft in die Stadtauswahl - verknüpft.

4.4.
Werden die Anti-Dopingbestimmungen des zuständigen Fachverbandes nicht eingehalten, wird die Förderung zurück gefordert.

4.5.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

 

5. Dauer der Förderung

Die Förderung legt der Verteilerausschuss jährlich fest

 

6. Sitzung des Verteilerausschusses

Der Verteilerausschuss wird einmal jährlich und darüber hinaus bei Vorliegen von

dringenden Anträgen unverzüglich vom Vorstand einberufen.
Über die Sitzung des Verteilerausschusses ist Vertraulichkeit zu wahren. Der Förderkreis teilt dem Antragsteller seine Entscheidung mit.

Mülheim an der Ruhr, 29. Mai 2006

Kontakt


Stand: 14.03.2012

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