Freilaufflächen für Hunde im Stadtgebiet

Informationen für freilaufende Hunde im Stadtgebiet

Nach § 2 Absatz 3 des Forstgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen dürfen Hunde auf Waldwegen unangeleint mitgeführt werden. Außerhalb von Wegen sind Hunde anzuleinen.

Hunde bitte anleinen im Naturschutzgebiet in Mülheim (c)Stihl024/PIXELIONach dem Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr
vom 28. Februar 2005 besteht für Naturschutzgebiete unter
der Ziffer 2.1.1 III. 21. der "Allgemeinen Festsetzungen für alle Naturschutzgebiete" ein explizites Verbot, Hunde frei laufen zu lassen.

In Landschaftsschutzgebieten ist es nach den dort geltenden "Allgemeinen Festsetzungen", Ziffer 2.2.1 III. 2. unter anderem verboten, wildlebende Tiere einschließlich ihrer Entwicklungsformen zu beunruhigen. Nach den Erläuterungen des Landschaftsplanes zu dieser Vorschrift zählen auch freilaufende Hunde zu diesen Beunruhigungen.

Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Landschaftsgesetzes dar und sind als solche zu ahnden.

Für die ausgewiesenen Schutzgebiete bedeutet dies, dass die Hunde auch dort auf den ausgewiesenen Wegen bleiben müssen.

Sie sind nicht zwingend anzuleinen, wenn gewährleistet ist, dass sie "bei Fuß" gehen.

Kontakt


Stand: 21.12.2011

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Ihre Nachricht

Sicherheitscode (Was ist das?)

 

Bookmarken | Drucken | PDF-Version | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel