Frischwassermaßstab

Bemessung der Schmutzwassergebühr - Gebührenmaßstab

Wasserhahn - Die Schmutzwassergebühr wird gemäß der Mülheimer Abwassergebührensatzung nach dem Frischwassermaßstab erhoben.   Die Schmutzwassergebühr wird gemäß der Mülheimer Abwassergebühren-satzung nach dem Frischwassermaßstab erhoben.

Da sich der tatsächliche Umfang der in das Kanalnetz eingeleiteten Schmutzwassermenge nur unter erheblichem technischen und finanziellem Aufwand, der von den Grundstückseigentümern selbst zu tragen wäre, ermitteln ließe, muss zur gerechten Verteilung der durch die Schmutzwasserbeseitigung entstehenden Kosten auf andere Kriterien zurückgegriffen werden.

Das Kommunalabgabengesetz sowie auch die Verwaltungsrechtsprechung lassen zur Umlegung der Kosten den Frischwassermaßstab zu. Hierbei wird als sehr wahrscheinlich unterstellt, dass die bezogene Frischwassermenge der eingeleiteten Schmutzwassermenge entspricht.

Die Frischwasserzufuhr zu einem Grundstück bestimmt also die Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühren. Diese Abhängigkeit greift jeweils über zwei Jahre hinweg:

Die im Verbrauchsjahr 2007 bezogene Wassermenge bildet die Basis für die Schmutzwassergebühr des Jahres 2009. Sie umfasst nicht nur das aus dem Netz des Wasserversorgungsunternehmens abgenommene Menge, sondern auch Brauchwassernutzung, Brunnenförderung u. a. Die Bezugsmenge wird dabei auf einen Zeitraum von 365/366 Tagen umgerechnet, um der kalenderjahresbezogenen Veranlagung Rechnung zu tragen.

Beispiel: In der Zeit vom 15.1.2007 bis 27.1.2008 - also an 377 Tagen - haben Sie auf Ihrem Grundstück 286 m³ Frischwasser bezogen. Für das Jahr 2009 werden somit (286 m³: 377 Tage = 0,76 m³/Tag x 365 Tage =) 277 m³ als gebührenpflichtige Schmutzwassermenge zugrundegelegt.

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Stand: 23.05.2011

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