Fristen für die Briefwahl einhalten!
Zur Neuwahl des Oberbürgermeisters muss jeder Briefwähler dafür Sorge tragen, dass der rote Wahlbrief (mit Wahlschein und Stimmzettel) spätestens bis zum Wahltag am 23.3.2003, 16.00 Uhr, beim Wahlleiter der Stadt Mülheim an der Ruhr eintrifft.
Die Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Der Wähler sollte seinen Wahlbrief deshalb spätestens am Freitag, dem 21.3.2003, in einen Briefkasten einwerfen; dabei sollte unbedingt auf die Leerungszeiten geachtet werden.
Wahlbriefe können am Wahltag auch noch bis 16.00 Uhr an der Pförtnerloge im Rathaus (Eingang Ruhrstraße) oder an der Pförtnerloge in der Heinrich-Thöne-Volkshochschule, Bergstraße 1-3, abgegeben werden.
Sollten wahlberechtigte Personen ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder nicht erhalten haben, kann unter der Rufnummer 455-1684 oder –1654 das zuständige Wahllokal erfragt werden.
Die Wähler können dann am Wahltag auch unter Vorlage ihres Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheines ihre Stimme im angegebenen Wahllokal abgeben.
Da sich gegenüber der Bundestagswahl 2002 in insgesamt 17 Stimmbezirken die Wahllokale zur anstehenden Oberbürgermeisterwahl geändert haben, sollten die Wähler unbedingt beachten, welches Wahllokal auf ihrer Wahlbenachrichtigung eingedruckt ist.
Bis einschließlich zum 14.3.2003 (drei Wochen nach Beginn der Briefwahl) haben insgesamt 1.488 Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme im Briefwahlbüro im Rathaus abgegeben. Insgesamt wurden bis zu diesem Datum 8.259 Wahlscheinanträge bearbeitet.
Zu den Kommunalwahlen 1999 hatten dagegen bis zum selben Zeitpunkt 2.848 Wählerinnen und Wähler ihre Stimme bereits abgegeben; 13.739 Anträge wurden damals bis dato vom Wahlamt bearbeitet.
Die Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Der Wähler sollte seinen Wahlbrief deshalb spätestens am Freitag, dem 21.3.2003, in einen Briefkasten einwerfen; dabei sollte unbedingt auf die Leerungszeiten geachtet werden.
Wahlbriefe können am Wahltag auch noch bis 16.00 Uhr an der Pförtnerloge im Rathaus (Eingang Ruhrstraße) oder an der Pförtnerloge in der Heinrich-Thöne-Volkshochschule, Bergstraße 1-3, abgegeben werden.
Sollten wahlberechtigte Personen ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder nicht erhalten haben, kann unter der Rufnummer 455-1684 oder –1654 das zuständige Wahllokal erfragt werden.
Die Wähler können dann am Wahltag auch unter Vorlage ihres Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheines ihre Stimme im angegebenen Wahllokal abgeben.
Da sich gegenüber der Bundestagswahl 2002 in insgesamt 17 Stimmbezirken die Wahllokale zur anstehenden Oberbürgermeisterwahl geändert haben, sollten die Wähler unbedingt beachten, welches Wahllokal auf ihrer Wahlbenachrichtigung eingedruckt ist.
Bis einschließlich zum 14.3.2003 (drei Wochen nach Beginn der Briefwahl) haben insgesamt 1.488 Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme im Briefwahlbüro im Rathaus abgegeben. Insgesamt wurden bis zu diesem Datum 8.259 Wahlscheinanträge bearbeitet.
Zu den Kommunalwahlen 1999 hatten dagegen bis zum selben Zeitpunkt 2.848 Wählerinnen und Wähler ihre Stimme bereits abgegeben; 13.739 Anträge wurden damals bis dato vom Wahlamt bearbeitet.
Kontakt
Stand: 19.03.2003













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