Führungszeugnis
Führungszeugnisse werden vielfach zur Erlangung von behördlichen Genehmigungen oder zur Arbeitsaufnahme bei einer Behörde gebraucht.
Am 1. Mai 2010 wurde ein erweitertes Führungszeugnis eingeführt, welches über Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen.
Voraussetzungen:
- Die Ausstellung eines Führungszeugnisses beziehungsweise erweiterten Führungszeugnisses kann ausschließlich für Personen ab dem vollendeten
14. Lebensjahr erfolgen (Strafmündigkeit). - Sie müssen in Mülheim an der Ruhr gemeldet sein (Nebenwohnsitz ist ausreichend).
- Beim Bürgeramt können Sie die Ausstellung eines Führungszeugnisses, beziehungsweise erweiterten Führungszeugnisses persönlich beantragen.
Die persönliche Beantragung ist ab der Vollendung des 14. Lebensjahres möglich. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Antrag auch von einem gesetzlichen Vertreter gestellt werden. - Ist die persönliche Vorsprache aus tatsächlichen Gründen nicht möglich, kann der Antrag auch formlos schriftlich gestellt werden. Voraussetzung ist, dass Ihre Unterschrift auf dem Antrag notariell oder schriftlich beglaubigt wurde. Der Antrag kann am Ende dieses Beitrages ausgedruckt werden.
Benötigen Sie das Führungszeugnis beziehungsweise erweiterte Führungszeugnis für private Zwecke, so wird es Ihnen direkt zugestellt.
Wird das Führungszeugnis beziehungsweise erweiterte Führungszeugnis dagegen zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, wird es direkt dorthin gesendet.
Dazu müssen Sie die exakte Adresse der Behörde sowie den Verwendungszweck, möglichst mit Aktenzeichen angeben.
Auf ausdrücklichen Wunsch kann das Führungszeugnis auch zunächst an das Amtsgericht geschickt werden. Dort haben Sie die Möglichkeit, das Führungszeugnis einzusehen und gegebenenfalls gegen die Weiterleitung an die Behörde Widerspruch einzulegen.
Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Für die Bearbeitungszeit müssen Sie in der Regel mit zwei Wochen rechnen. Die Stadt Mülheim an der Ruhr hat auf die dortige Bearbeitungszeit keinen Einfluss.
Unterlagen
Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher Beantragung muss eine notarielle oder behördliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift vorgelegt werden
- bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist eine schriftliche Anforderung (mit Angabe der gesetzlichen Grundlage) der Stelle, für die das Führungszeugnis bestimmt ist, vorzulegen.
Gebühren
- 13,- Euro
- 3,- Euro für die behördliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift
Führungszeugnisse und erweiterte Führungszeugnisse werden gebührenfrei erstellt, wenn diese zum Zwecke einer ehrenamtlichen Beschäftigung benötigt werden oder zur Beantragung einer Pflegeerlaubnis als Tages- oder Vollzeitpfleger/in.
Führungszeugnisse und erweiterte Führungsnisse sind bei Mittellosigkeit für Schüler, Studenten, Auszubildende und Arbeitslosengeld II-Empfänger gebührenfrei.
Die Prüfung und Entscheidung hierüber wird seit Dezember 2011 direkt beim Bundeszentralregister in Bonn gegen Vorlage entsprechender Nachweise des Betroffenen und gegebenenfalls dritter Personen (Ausweise, Ausbildungsverträge, Leistungsbescheide und weitere) getroffen. Hierdurch kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.
Kontakt
Kontext
Stand: 14.03.2012















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