Futtermittelüberwachung ist Verbraucherschutz
Die Futtermittelüberwachung ist EU weit einheitlich geregelt und wird durch das Futtermittelgesetz, die Futtermittelverordnung und weitere Gesetze in nationales Recht umgesetzt.
Wer wird überwacht?
- Futtermittelhersteller
- Vertriebsunternehmen (Handel, Importeure, Genossenschaften)
- Tierhalter
Was wird untersucht?
- Einzelfuttermittel, wie Getreide, Extraktionsschrote oder Mineralstoffe
- Mischfuttermittel aus mehreren Einzelfuttermitteln
- Zusatzstoffe, wie Spurenelemente, Vitamine, Leistungsförderer oder Kokkzidiostatika
- Vormischungen von Zusatzstoffen zur Einmischung in Mischfuttermittel
Was wird kontrolliert?
- die ordnungsgemäße Kennzeichnung
- die deklarierten Komponenten, deren Anteil und Qualität
- die Gehalte an Energie und Inhaltsstoffen, wie Rohprotein, Stärke, Calcium, Phosphor
- die Gehalte an Zusatzstoffen
- die Gehalte an unerwünschten Stoffen, wie Mykotoxine, Schwermetalle, Dioxine, PCB
- das Vorhandensein verbotener Stoffe, wie Tiermehl, Kot oder Klärschlamm
- das Vorhandensein nicht mehr zugelassener Stoffe
Kontakt
Stand: 20.03.2012













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