Futtermittelüberwachung ist Verbraucherschutz

 

Fütterung von Kühen im Kuhstall unter Einhaltung des Futtermittelgesetzes Eine Rennmaus frisst aus ihrem Futtertrog. Gesunde und zufriedene Schweine im Stroh.

Die Futtermittelüberwachung ist EU weit einheitlich geregelt und wird durch das Futtermittelgesetz, die Futtermittelverordnung und weitere Gesetze in nationales Recht umgesetzt.

Wer wird überwacht?

  • Futtermittelhersteller
  • Vertriebsunternehmen (Handel, Importeure, Genossenschaften)
  • Tierhalter

Was wird untersucht?

  • Einzelfuttermittel, wie Getreide, Extraktionsschrote oder Mineralstoffe
  • Mischfuttermittel aus mehreren Einzelfuttermitteln
  • Zusatzstoffe, wie Spurenelemente, Vitamine, Leistungsförderer oder Kokkzidiostatika
  • Vormischungen von Zusatzstoffen zur Einmischung in Mischfuttermittel

Was wird kontrolliert?

  • die ordnungsgemäße Kennzeichnung
  • die deklarierten Komponenten, deren Anteil und Qualität
  • die Gehalte an Energie und Inhaltsstoffen, wie Rohprotein, Stärke, Calcium, Phosphor
  • die Gehalte an Zusatzstoffen
  • die Gehalte an unerwünschten Stoffen, wie Mykotoxine, Schwermetalle, Dioxine, PCB
  • das Vorhandensein verbotener Stoffe, wie Tiermehl, Kot oder Klärschlamm
  • das Vorhandensein nicht mehr zugelassener Stoffe

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Stand: 20.03.2012

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