Gartenabfälle gehören nicht in den Wald
Sinkende Temperaturen und Regenwetter - auch in Mülheim werden jetzt die Gärten winterfest gemacht. Dabei fallen vermehrt Laub und Schnittgut an, die auch in Wald und Flur vermehrt zu finden sind. Doch diese Art der wilden Entsorgung ist aus guten Gründen streng verboten.
Oft wird als Entschuldigung vorgebrachte, ein wenig Kompost werde dem Wald nicht schaden. Das Gegenteil ist der Fall. Die konzentrierte Nährstoffzufuhr verändert die natürlichen Standortbedingungen und führt womöglich zur Belastung des Grundwassers. Rasenschnitt und Laub erdrücken die Pflanzen und Tiere des Waldbodens. Baumwurzeln können darunter geradezu ersticken. Schädlinge und Krankheiten werden in das Ökosystem eingeschleppt und Kulturpflanzen verdrängen die heimische Flora. Daneben stören wilde Ablagerungen das Landschaftsbild, und ein Abfallhaufen zieht weitere oft magisch an.
Viele Gründe, die Kompostierung in Wald und Wiesen zu unterlassen. Landesforstgesetz und Abfallbeseitigungssatzung der Stadt Mülheim verbieten deshalb die wilde Entsorgung in der Landschaft - ebenso wie die Verbrennung von Grünabfällen. Wer erwischt wird, muss neben den Kosten der Beseitigung auch noch mit einem saftigen Bußgeld rechnen.
Gartenbesitzer haben andere Möglichkeiten, sich der herbstlichen Pracht zu entledigen. In Laubsäcken oder der Biotonne nimmt sich die Müllabfuhr des Problems an. Und der Komposthaufen ermöglicht Ihnen eine Kreislaufwirtschaft im eigenen Garten.
Weitere Informationen gibt es beim Amt für Umweltschutz (Telefon 455 - 70 41) und der MEG (Telefon 99 66 09 99).
Oft wird als Entschuldigung vorgebrachte, ein wenig Kompost werde dem Wald nicht schaden. Das Gegenteil ist der Fall. Die konzentrierte Nährstoffzufuhr verändert die natürlichen Standortbedingungen und führt womöglich zur Belastung des Grundwassers. Rasenschnitt und Laub erdrücken die Pflanzen und Tiere des Waldbodens. Baumwurzeln können darunter geradezu ersticken. Schädlinge und Krankheiten werden in das Ökosystem eingeschleppt und Kulturpflanzen verdrängen die heimische Flora. Daneben stören wilde Ablagerungen das Landschaftsbild, und ein Abfallhaufen zieht weitere oft magisch an.
Viele Gründe, die Kompostierung in Wald und Wiesen zu unterlassen. Landesforstgesetz und Abfallbeseitigungssatzung der Stadt Mülheim verbieten deshalb die wilde Entsorgung in der Landschaft - ebenso wie die Verbrennung von Grünabfällen. Wer erwischt wird, muss neben den Kosten der Beseitigung auch noch mit einem saftigen Bußgeld rechnen.
Gartenbesitzer haben andere Möglichkeiten, sich der herbstlichen Pracht zu entledigen. In Laubsäcken oder der Biotonne nimmt sich die Müllabfuhr des Problems an. Und der Komposthaufen ermöglicht Ihnen eine Kreislaufwirtschaft im eigenen Garten.
Weitere Informationen gibt es beim Amt für Umweltschutz (Telefon 455 - 70 41) und der MEG (Telefon 99 66 09 99).
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Stand: 08.10.2003













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