Gartenputz und Martinsfeuer
Vom 1. März bis zum 30. September ist es laut Landschaftsgesetz in Nordrhein-Westfalen verboten, mehr als schonende Form- und Pflegeschnitte an Hecken vorzunehmen. Nun steht der Winter vor der Tür, die Aufzucht der schutzbedürftigen Jungtiere ist abgeschlossen. Ab dem 1. Oktober sind daher generell Heckenschnitte wieder bis Ende Februar erlaubt. Aber auch darüber hinaus werden derzeit die Gärten gerne "aufgeräumt". Das Amt für Umweltschutz weist darauf hin, dass das Verbrennen von Bioabfällen insbesondere von Kleingartenabfällen laut Abfall- und Gebührensatzung nicht erlaubt ist. Die Emissionen der nicht selten gewaltig qualmenden "Feuerchen" sind der wesentliche Grund für das Verbot. Zudem gibt es wesentlich ökologischere Wege, sich dieser Abfälle zu entledigen: Angefangen von dem eigenen Komposter oder der Biotonne über den Grünschnittcontainer beim Schadstoffmobil der MEG bis zur Sperrmüll-Abfuhr größerer Grünabfall-Mengen. Besonders beliebt nicht nur bei vielen Gartenbesitzern ist das Martinsfeuer. Solange es nicht der klammheimlichen Entsorgung dient (was an den Mengen des "Brennstoffs" unschwer festzustellen wäre) ist das Martinsfeuer als regional übliches Brauchtumsfeuer (Traditionsfeuer) gestattet. Doch auch hier sind einige wichtige Punkte zu beachten: - Es dürfen ausschließlich pflanzliche Teile wie Schlagabraum, Äste, Zweige verwendet werden. - Da sich auch bei kurzer Lagerzeit kleinere Tiere zum Schutz darin verkrochen haben könnten, dürfen die bezeichneten Pflanzenabfälle erst unmittelbar vor dem Entzünden des Feuers aufgebaut oder umgelagert werden. - Auch als "legales" Feuer darf es nicht qualmen und muss ständig beaufsichtigt werden. - Nicht vergessen sollte man eine Anmeldung bei der Feuerwehr unter 455-3700, Frau Knoop. Außerhalb der Dienstzeiten ist unter diesem Anschluß ein Anrufbeantworter geschaltet, über den das Martinsfeuer ebenfalls unter Angabe des Namens und der Rufnummer angemeldet werden kann. In einem Rückruf der Feuerwehr können dann weitere Einzelheiten geklärt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz im Service Center Bauen unter 0208 / 455 - 6070 oder der Abfallberatung der MEG unter 0208 / 99 66 0 - 260 oder 99 66 0 - 250.
Kontakt
Stand: 30.09.2004













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