Gebäudeeinmessung
Die vollständige, genaue Darstellung der Gebäudegrundrisse ist eine der wichtigsten Inhalte der Liegenschaftskarte. Für Sie als Eigentümer ist dies zum Nachweis und Schutz Ihres Eigentums wichtig (zum Beispiel dass kein Überbau vorliegt). Der Gesetzgeber hat daher bestimmt, dass jedermann, der ein Gebäude errichtet oder in seinem Grundriss verändert, dieses auch (kostenpflichtig) einmessen lassen muss. Die Stadt Mülheim an der Ruhr ist verpflichtet diese Einmessungspflicht durchzusetzen.
Mehr zum Thema Liegenschaftskarte und Katastervermessung finden Sie unter den nachstehenden Links.
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Stand: 14.12.2011














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