Gebühren
An dieser Stelle möchten wir Ihnen Sinn und Systematik der Erhebung grundstücksbezogener Benutzungsgebühren in Mülheim an der Ruhr vorstellen. Durch die Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben
entstehen Kosten, die auf die jeweiligen Benutzergruppen (Grundstückseigentümer/-innen) umgelegt werden müssen. Dies geschieht im Wege der öffentlich-rechtlichen Gebührenerhebung. Neben dem Kommunalabgabengesetz und verschiedenen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften bilden die Ortssatzungen dafür die Rechtsgrundlage. Zu jeder einzelnen Abgabeart haben wir Informationen über Veranlagungsverfahren, Gebührensätze und Ermäßigungsmöglichkeiten zusammengestellt.
Stand: 19.05.2011














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