Gebührenermäßigung für Sondernutzungen
Betreiben Sie eine Außengastronomie und ärgern sich darüber, dass ihre Gäste beispielsweise durch den Lärm und den Schmutz einer nahe gelegenen Baustelle beeinträchtigt werden?
Oder haben Sie festgestellt, dass trotz Ihrer vor dem Geschäft aufgestellten Warenauslagen die Kundschaft ausbleibt, weil der Gehweg in der Nähe aufgenommen wurde und in einer längeren Baumaßnahme erneuert wird?
Dann haben Sie durch die neue Sondernutzungssatzung die Möglichkeit eine 50%-ige Reduzierung der Sondernutzungsgebühren zu beantragen. Vorraussetzung ist, dass es sich um eine erhebliche Beeinträchtigung durch eine länger als 8 Wochen andauernde Baumaßnahme handelt.
Da in der Tarifzone I (Stadtzentrum) für die Zeit der Ruhrbania-Bauarbeiten von einer möglichen, für einen längeren Zeitraum andauernden Beeinträchtigung ausgegangen wird, werden für Sondernutzungen, die in der Tarifzone I vorgenommen werden, lediglich Gebühren in Höhe der Tarifzone II erhoben. Diese Reduzierung wird seitens des Ordnungsamtes automatisch bis zum 31.12.2011 vorgenommen, ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich.
Sie können den entsprechenden Gesetzestext hierzu im § 14 Sondernutzungssatzung nachlesen.
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Stand: 11.07.2011













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