Geflügel in Mülheim an der Ruhr darf wieder ins Freie
Geflügel in der Stadt Mülheim an der Ruhr darf ab sofort wieder ins Freie. Damit gilt für das Stadtgebiet eine Ausnahmegenehmigung von der allgemeinen, durch das Bundesministerium erlassenen, erneuten Aufstallungsverordnung.
Die Amtstierärztin, Dr. Heike Schwalenstöcker-Waldner, erklärt hierzu: "Das Veterinäramt als zuständige Behörde ist ermächtigt, unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten, Ausnahmen von der Stallpflicht zu genehmigen. Dies haben wir nun getan, um unverhältnismäßige Härten in den der bisherigen Aufstallungsverpflichtung unterliegenden Geflügelhaltungen zu mildern."
Geflügelhalter in Mülheim an der Ruhr, die ihre Tiere nun wieder außerhalb des Stalles halten möchten, müssen dies dem Veterinäramt der Stadt Mülheim an der Ruhr anzeigen und ein Bestandsbuch führen.
Die Hygienemaßnahmen, wie regelmäßige Reinigungen, Desinfektionen und Schadnagerbekämpfung sowie die Verwendung von Schutzkleidung, die bisher lediglich empfohlen wurden, sind nunmehr aber Pflicht für alle Freilandhaltungen unabhängig von der Größe des Bestandes.
Werden Gänse und / oder Enten im Freien gehalten, unterliegen die Herden außerdem einer regelmäßigen Untersuchungspflicht.
Die einzuhaltenden Hygienemaßnahmen sowie die Dokumentations- und Untersuchungspflichten, die für die Geflügelhalter in der Stadt Mülheim an der Ruhr ab sofort gelten, sind in einem Merkblatt des Veterinäramtes zusammengefasst und wird allen gemeldeten Geflügelhaltern in den nächsten Tagen über den Postweg zugesandt.
Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter des Veterinäramtes während der Dienstzeiten unter der Rufnummer 455-3800 zur Verfügung.
Kontakt
Kontext
- Anzeigevordruck Geflügelhaltung (Dateigröße: 28 KB/-typ: rtf)
- Merkblatt Geflügel (Dateigröße: 11 KB/-typ: rtf)
- Verordnung Geflügelpest (Dateigröße: 89 KB/-typ: pdf)
Stand: 11.05.2006













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