Geflügelpest in den Niederlanden und Belgien
Die seit Ende Februar 2003 in den Niederlanden und seit einigen Wochen in Belgien grassierende Geflügelpest ist bislang nicht zum Stillstand gekommen.
Es besteht weiterhin die Befürchtung, dass sich diese Seuche auch auf Nordrhein-Westfalen ausbreiten kann.
Bisher liegen allerdings keine Hinweise vor, dass die Krankheit in die Stadt Mülheim an der Ruhr eingeschleppt wurde.
Aus diesem Grund musste bislang auch keiner der in der Mülheim ansässigen geflügelhaltenden Betriebe wegen eines Ansteckungsverdachtes gesperrt werden.
Die Halter von Hühnern, einschließlich Perl- und Truthühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Rebhühnern, Wachteln oder Tauben werden aufgefordert, sich beim Veterinäramt zu melden, um registriert zu sein, damit im Falle eines Falles Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Das Amt ist zu den üblichen Bürozeiten unter der Rufnummer 455 – 3800 zu erreichen.
Treten im Bestand innerhalb von 24 Stunden mehr als 2% Verluste auf, so ist der Tierhalter verpflichtet, dies dem Veterinäramt unverzüglich anzuzeigen. Darüber hinaus hat derjenige, der Geflügel hält, ein Bestandsregister zu führen, in dem sämtliche Zu- und Abgänge von Geflügel sowie betriebsfremde Personen, die die Geflügelhaltungen betreten, einzutragen sind.
Es besteht weiterhin die Befürchtung, dass sich diese Seuche auch auf Nordrhein-Westfalen ausbreiten kann.
Bisher liegen allerdings keine Hinweise vor, dass die Krankheit in die Stadt Mülheim an der Ruhr eingeschleppt wurde.
Aus diesem Grund musste bislang auch keiner der in der Mülheim ansässigen geflügelhaltenden Betriebe wegen eines Ansteckungsverdachtes gesperrt werden.
Die Halter von Hühnern, einschließlich Perl- und Truthühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Rebhühnern, Wachteln oder Tauben werden aufgefordert, sich beim Veterinäramt zu melden, um registriert zu sein, damit im Falle eines Falles Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Das Amt ist zu den üblichen Bürozeiten unter der Rufnummer 455 – 3800 zu erreichen.
Treten im Bestand innerhalb von 24 Stunden mehr als 2% Verluste auf, so ist der Tierhalter verpflichtet, dies dem Veterinäramt unverzüglich anzuzeigen. Darüber hinaus hat derjenige, der Geflügel hält, ein Bestandsregister zu führen, in dem sämtliche Zu- und Abgänge von Geflügel sowie betriebsfremde Personen, die die Geflügelhaltungen betreten, einzutragen sind.
Kontakt
Stand: 05.05.2003













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