Gehörlosen-Notfallfax 472178
Gehörlose können einen Notruf über Fax unter der
Nummer: 472178 absetzen.
Den Vordruck finden Sie am Ende des Artikels.
Bitte geben Sie darauf Ihre genaue Adresse und Fax-Nummer an.
Kreuzen Sie bitte die entsprechenden Felder an.
Sie bekommen dann von der Leitstelle der Berufsfeuerwehr Mülheim an der Ruhr ein Bestätigungsfax, dass Ihr Hilfeersuchen eingegangen ist und bearbeitet wird, übermittelt.
Wir schicken umgehend Hilfe!
Bitte machen Sie sich vor Ort den Einsatzkräften gegenüber bemerkbar! Stellen Sie notfalls jemanden zur Einweisung an die Straße. Dies erspart wertvolle Zeit, die ansonsten manchmal beim Suchen nach der genauen Einsatzstelle verloren geht.
Der Missbrauch der Notfallfaxe ist strafbar und wird gemäß § 145 StGB (Strafgesetzbuch) mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Bei Reisen ins Ausland informieren Sie sich bitte vorher, ob vor Ort die Möglichkeit für Gehörlose besteht, einen Notruf per Fax abzusetzen.
Weitere Informationen erhalten Sie dazu auch im Internet.
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Stand: 04.09.2012
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