Gemeinsamer Büropark für Mülheim und Essen
Die Städte Mülheim und Essen entwickeln gemeinsam einen Büropark als interkommunales Gewerbegebiet am Flughafen Essen/Mülheim. Dies bekräftigten die Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld (Mülheim) und Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Reiniger (Essen) in einer Pressekonferenz auf dem Flughafengelände.

Zwei Oberbürgermeister - ein Gewerbegebiet
Foto: Walter Schernstein
Die Vorgeschichte:
Es war bereits im „Stadtregionalen Kontrakt“ der Städteregion Ruhr vom 6. Juni 2003 angekündigt: Die Ruhrstädte Essen und Mülheim werden eine kooperative Flächenentwicklung erproben.
Die Städte wollen der oft schädlichen Konkurrenz, vor allem bei Gewerbeansiedlungen, künftig gezielte Kooperationsvereinbarungen entgegensetzen. In der gemeinsamen Entwicklung und Vermarktung, insbesondere bei gewerblichen Flächen, sehen die Ruhrstädte eine erfolgversprechende Strategie zur effektiven Nutzung von Flächenreserven und zur Erschließung neuer Potenziale.
Das weitere Vorgehen:
Beiden Stadträten liegen Grundsatzbeschlüsse zur Entwicklung eines interkommunalen Gewerbeparks am Flughafen/Brunshofstraße zur Entscheidung vor.
Nach der politischen Freigabe werden die benötigten Grundstücke, die Eigentum der Städte Mülheim an der Ruhr und Essen sind, aus dem bestehenden Pachtvertrag mit dem Flughafen Essen/Mülheim GmbH herausgelöst. Die Wirtschaftsförderer beider Städte werden dann mit der gemeinsamen Entwicklung und Vermarktung des zukünftigen Gewerbegebietes beginnen. Dabei soll keine komplizierte Organisationsform gewählt werden. So sollen die Geschäftsführer der bestehenden Wirtschaftsförderungsgesellschaften zusammen mit den Planungs- und Finanzdezernenten die ersten Projektphasen einleiten, z.B.:
Um eine qualitätsvolle Entwicklung zu gewährleisten, wird gemeinsam ein städtebauliches Realisierungskonzept über ein Gutachterverfahren ermittelt. Die Federführung für die Planung wird der Stadt Mülheim an der Ruhr übertragen. Bedingt durch die Lage des Gewerbeparks auf Mülheimer Stadtgebiet müssen dort die planungsrechtlichen Voraussetzungen ggf. unter Einbeziehung von Teilentwidmungsverfahren geschaffen werden.
Zwischen den Städten Mülheim und Essen wird die Verteilung der steuerlichen Vorteile geregelt.
Im Sinne der Entwicklung interkommunaler Gewerbegebiete gilt es darüber hinaus, besondere Unterstützung des Landes NRW anzustreben und die entsprechenden Fördermittel einzuwerben.
Kontakt
Stand: 29.07.2003













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