Genehmigung eines Grabmales
Besteht der Wunsch, ein Grabmal aufzustellen, gibt es für die Errichtung eine Bandbreite von Möglichkeiten, jedoch laut gültiger Friedhofssatzung auch bestimmte Vorgaben über Material, Gestaltung und Ausmaß. Es wird im Wesentlichen zwischen aufrecht stehenden Grabmalen, Grabtafeln und Kissensteinen unterschieden.
Die Errichtung eines Grabmales bedarf der Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Auch provisorische Grabmale sind zustimmungspflichtig, sofern die Tafeln größer als 15 x 30 cm und Holzkreuze höher als 80 cm sind.
In der Regel beauftragen Angehörige einen Steinmetz mit der Errichtung des Grabmales und der Einreichung des Genehmigungsantrages. Der Angehörige kann den Genehmigungsantrag auch selbst stellen. Aus Sicherheitsgründen ist mit der Aufstellung eines Grabmales ein anerkannter Steinmetz- und Steinbildhauerbetrieb zu beauftragen.
Unterlagen
Grabmalgenehmigungsantrag
Gebühren
Die Genehmigung eines Grabmales ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden einmalig erhoben und beinhalten im Wesentlichen den Prüfaufwand für die vorgeschriebene jährliche Sicherheitsüberprüfung.
Kontakt
Stand: 20.04.2012













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