Geschäftsführung der "Arbeitsgemeinschaft der Behinderten-Selbsthilfe und chronisch Kranker" - kurz AGB

Geschäftsführung der "Arbeitsgemeinschaft der Behinderten-Selbsthilfe und chronisch Kranker" - kurz AGB

Die AGB ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Arbeitsgemeinschaft der Behinderten-Selbsthilfe und Chronisch Kranker - AGB

  • Selbsthilfegruppen,
  • Vereinen,
  • Verbänden und
  • Einrichtungen,

die in der Behindertenarbeit und Selbsthilfe tätig sind. Des Weiteren sind bei den Treffen Vertretende der Ratsfraktionen und der Verwaltung anwesend. Die Plenumsitzungen finden zwei- bis dreimal im Jahr statt.

Ziel ist die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung in der Politik, der Verwaltung und der Öffentlichkeit. Inhalt dieser Treffen ist ein Austausch über aktuelle Themen und Fragestellungen, gegenseitige Unterstützung und Hilfe bei Problemen. Die einzelnen Selbsthilfegruppen informieren die Mitglieder über Aktivitäten und Neuerungen aus ihrem Bereich. Zu bestimmten Themen werden kleine Arbeitsgruppen gebildet, um konkrete Maßnahmen zur Förderung der uneingeschränkten gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu erarbeiten. Die AGB ist Mitglied in der "LAG Selbsthilfe NRW e.V.".

Interessierte aus Selbsthilfegruppen, Menschen mit Behinderung, chronisch Kranke, Vereine und Institutionen können sich jederzeit der AGB anschließen.

In Mülheim an der Ruhr ist die AGB, neben beiden Behindertenbeauftragten der Stadtverwaltung, das offizielle Vertretungsgremium für die Belange von Menschen mit Behinderung. Das heißt konkret, dass bei bestimmten Sachverhalten Vertreter*innen aus der AGB mit den Behindertenbeauftragten beratend tätig werden. So zum Beispiel bei Bauanfragen, die städtische Um- und Neubauten betreffen, bei Maßnahmen zum öffentlichen Nah- und Fernverkehr oder bei der Mitarbeit im "Arbeitskreis öffentlicher Nahverkehr Mülheim an der Ruhr". Des Weiteren setzen sich die Mitglieder für weitere Themen ein, wie zum Beispiel für den flächendeckenden Erhalt des ÖPNV und den Begleitservice, den Ausbau von Blindenleitsystemen oder den Einbau von Anlagen zur Hörunterstützung in öffentlichen Gebäuden.

Die Treffen der AGB werden von einem gewählten Vorstand vorbereitet und geleitet. Gewählt wird der Vorstand für zwei Jahre im Wechsel. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

  • 1. Vorsitzender:
    Thorsten in der Heiden von der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft (kurz: DMSG)
  • 2. Vorsitzende:
    Ursula Busch vom Sozialverband VDK NRW, Stelle Mülheim

Beisitzender:

  • Uwe Willuhn vom Deutschen Psoriasis Bund e.V. NRW und Region Mülheim an der Ruhr

Der neue Vorstand sucht interessierte und engagierte Menschen zur Unterstützung der Arbeit in der AGB. Bei Interesse oder Beratungsbedarf können Sie sich gerne an den Vorstand der AGB wenden, entweder per Telefon unter 0176 / 24 651 088 oder gerne auch per E-Mail: tidh@dmsg-muelheim.de .

Geschäftungsführung der AGB:

Amt für Gesundheit und Hygiene
Behindertenbeauftragte
Heinrich-Melzer-Straße 3
45468 Mülheim an der Ruhr

Kontakt


Stand: 11.03.2024

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