Gesetzesflut rollt ungebremst weiter: "Grundsicherungsgesetz" bringt weitere finanzielle Belastungen für die Stadt
Deutschlandweit sind die Kommunen in eine bedrohliche Finanzlage geraten. Selbst München meldete „Pleite“. Ungeachtet dessen beschließen Bund und Land laufend neue Gesetze, die die Städte umsetzen und – vor allem - bezahlen sollen. Ein aktuelles Beispiel:
Mitte vergangenen Jahres beschloß der Bundestag das „Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG)“ im Rahmen der Rentenreform. Es wird zum 1. Januar 2003 in Kraft treten und sieht für ältere bzw. dauerhaft erwerbsgeminderte Menschen eine eigenständige finanzielle Unterstützung vor, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sichern soll, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht.
Jetzt beschäftigte sich der Verwaltungsvorstand mit den Auswirkungen des Gesetzes für die Mülheimer Stadtverwaltung. Vergleichsweise unproblematisch sind die rund 600 Fälle, bei denen aus Sozialhilfeempfängern ‚Grundsicherungsfälle‘ werden. Zusätzlich schätzt man bei der Stadt allerdings etwa 1.700 neue Fälle betreuen zu müssen, die bislang keinen Anspruch auf Unterstützung hatten. Insgesamt rechnet das Sozialamt mit etwa 2.300 Fällen, die unter das neue Gesetz fallen.

Im Verwaltungsvorstand ist man sich einig: Land und Bund bringen durch ihre Gesetzesflut die Gemeinden in Not
Um die neuen Ansprüche erfüllen zu können, entsteht in der Stadtverwaltung zusätzlicher Personal- und Raumbedarf. Wie Sozialamtsleiter Jochen Christiaans errechnete, werden in der Endstufe zehn bis zwölf neue Stellen eingerichtet werden müssen, um die neuen Aufgaben bewältigen zu können. Für diese Mitarbeiter müssen entsprechende Büroräume, Computer usw. bereitgestellt werden. Hinzu kommen noch die eigentlichen Leistungen für die Anspruchsempfänger, die derzeit noch gar nicht zu übersehen sind, weil Land und Bund sich über die Finanzierung noch nicht geeinigt haben.
„Sonntags wird die Gesetzesflut beklagt, und montags erscheinen telefonbuchdicke Gesetzblätter“, sagte Oberbürgermeister Dr. Jens Baganz nach der Sitzung des Verwaltungsvorstands. „Die deutsche Regelungswut wird zum Risikofaktor Nr. 1 für unser Land.“
In der Runde des Verwaltungsvorstands machte sich eine gewisse Ratlosigkeit bemerkbar. „Vielleicht können uns ja unsere Mülheimer Bundestagsabgeordneten Tips geben, von welchem Konto wir dieses neue Berliner Gesetz bezahlen sollen. Der Verwaltungsvorstand jedenfalls sieht keine Finanzierungsmöglichkeit, ohne neue Schulden aufnehmen zu müssen.“, sagte Baganz.
Weitere Informationen zum Grundsicherungsgesetz sind ab 1. September bei der Stadtverwaltung, Sozialamt, zu erhalten. Eine HOTline wird rechtzeitig vorher eingerichtet.
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Stand: 06.08.2002













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