Gesetzgebungs-Serie reißt nicht ab: OB Baganz: "Wir prüfen Vollzugsweigerung!"

Die Kette von Gesetzen, die die Städte auf ihre Kosten vollziehen sollen, reißt nicht mehr ab. „Jeder Jurist weiß: Verträge zu Lasten Dritter sind unwirksam“, sagt Oberbürgermeister Dr. Jens Baganz. „Nur in der Gesetzgebung scheint der Satz nicht zu gelten.“
Dass Parlamente Gesetze beschließen, ist eigentlich der rechtsstaatliche Normalfall. Doch was sich inzwischen abspielt, so Baganz, muss zum Kollaps des Rechtsstaats führen: „Dann werden die Verwaltungen die Waffen strecken müssen.“
Der bundesweite Finanzkrise der Kommunen sei ein deutliches Warnsignal an die Gesetzgeber, die Schrauben nicht zu überdrehen. „Wer jedes Mal den Kommunen die Rechnung schickt, wird dafür die Quittung bekommen“, so Baganz.
Baganz erinnert an das Kindergartengesetz, welches Mitte der 90er Jahre in Mülheim zu einer Aufstockung des Personals um 80 Stellen führte. “Ganz zu schweigen von den Investitions- bzw. Sachkosten für den Neubau von Kindergärten bzw. der Anmietung von entsprechenden Räumen.“
Die Liste ist lang (und nicht abschließend): So belastet das neue Grundsicherungsgesetz – wir berichteten gestern – die Stadt ab Januar 2003 mit rund 800.000 EURO Personal- und Sachkosten (bis zu 12 neue Stellen plus neue Büroräume). Die neue Trinkwasserschutzverordnung sieht die Kontrolle von „öffentlichen Trinkwasserentnahmestellen“ vor. Zusätzlicher Personalbedarf: mindestens zwei ‚Gesundheitsaufseher‘. Zu überprüfende Stellen: rund 800 Gaststätten, cirka 200 Schulen, Kindergärten und sonstige Gemeinschafts-einrichtungen. „Wir kontrollieren und kontrollieren“, so Baganz. „Dabei haben wir schon eine der besten Trinkwasser-Qualitäten der Welt!“
Vor unübersehbare Auswirkungen stellt das ebenfalls 2003 in Kraft tretende „Behindertengleichstellungsgesetz“ die Stadt. Faktisch bedeutet dies, daß alle „Bereiche des öffentlichen Lebens“ daraufhin überprüft werden müssen, wie behinderte Menschen nicht-behinderten gleichgestellt werden können.
Weitere Beispiele: Einrichtung einer Servicestelle des örtlichen Rehabilitationsträgers bis zum 31.12.2002 – jährliche Mehrbelastung von 120.000 EURO für zwei neue Mitarbeiter.
Abwicklung der Landeserstattung nach dem Flüchtlingsgesetz – die Erstattungspraxis ist derart kompliziert, daß ungedeckte Kosten in Höhe von 800.000 EURO für die Stadt verbleiben.
Informationsfreiheitsgesetz – durch die aufwendige Prüfung des Schutzes öffentlicher Belange, von Betriebsge-heimnissen und des Schutzes persönlicher Daten fallen rund 25.000 EURO Mehrkosten pro Jahr im Rechtsamt an.
Kinderfreibetragsregelung im Bundessozialhilfegesetz – hier muß die Stadt den absetzungsfähigen Betrag ersetzen: 500.000 EURO pro Jahr.
Die vorgeschriebene analoge Anwendung des Bundessozialhilfegesetz auf das Asylbewerbergesetz kostet die Stadt jährlich 150.000 EURO.
Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen, so der OB. „Ich rechne als nächstes mit neuen Belastungen durch die Ganztagsbetreuung an den Schulen – politisch gewünscht, bezahlt von der Stadt!“
Anders geht es nicht mehr: Mülheims Oberbürgermeister Dr. Jens Baganz läßt nun prüfen, inwieweit sich die Stadt juristisch auf den Paragraphen 3 der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen berufen kann, in dem es in Absatz vier heißt:
“ Werden den Gemeinden neue Pflichten auferlegt oder werden Pflichten bei der Novellierung eines Gesetzes fortgeschrieben oder erweitert, ist gleichzeitig die Aufbringung der Mittel zu regeln. Führen diese neuen Pflichten zu einer Mehrbelastung der Gemeinden, ist ein entsprechender Ausgleich zu schaffen.“
„Wenn dieser Satz irgendeine Bedeutung haben soll, dann kann es so nicht weitergehen“, sagt Baganz. „Sonst müssen wir prüfen, ob wir nicht auch mal den Gesetzesvollzug verweigern müssen.“

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Stand: 08.08.2002

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