Gesundheits-Info zu Infektionskrankheiten

Es ist normal, dass kleine Kinder häufiger im Jahr Infekte haben. Dabei sind sechs bis zwölf Infekte normal. Der Grund hierfür ist, dass sich das kindliche Immunsystem im Aufbau befindet und erstmal Abwehrstoffe gegen all die unterschiedlichen Krankheitserreger bilden muss.

ein krankes Kind liegt mit seinem Stoffhasen und einer Decke auf einer Couch. Die Mutter fühlt mit ihrer Hand, ob es Fieber hat. - Gesundheitsamt - Canva von tatyana tomsickova

Ein krankes Kind bedeutet für die Familie jedoch auch eine Herausforderung. Deshalb ist es wichtig sich und andere so gut wie möglich vor Krankheiten zu schützen, damit andere Kinder oder Erwachsene nicht angesteckt werden.

Wir möchten Ihnen hier einige wichtige Informationen zu Infektionskrankheiten geben.

Infektionen können durch verschiedene Krankheitserreger wie Viren, Bakterien, Pilze oder Würmer ausgelöst werden. Eine Übertragung kann durch eine Schmierinfektion, das heißt durch Körperkontakt von Hand zu Hand oder über Türklinken, Handtücher und Spielzeug oder über eine Tröpfcheninfektion durch Husten, Sprechen oder Niesen erfolgen. Einige Erkrankungen werden durch engen Körperkontakt übertragen (zum Beispiel Läuse). In Gemeinschaftseinrichtungen, wo viele Kinder zusammenkommen, kann es somit leicht zu einer Übertragung von Infektionskrankheiten kommen.

Viele Krankheitserreger lösen in der Regel harmlose Erkrankungen (zum Beispiel Erkältung, Durchfall und Erbrechen) aus. Einige Krankheitserreger können aber auch schwere Krankheiten auslösen. Gegen viele dieser Erkrankungen gibt es bereits eine Impfung, die einen wirksamen Schutz bietet.

Typische Kinderkrankheiten sind unter anderem:

  • Atemwegserkrankungen (Erkältung, grippaler Infekt)
  • Magen-Darm-Infekte
  • Scharlach
  • Würmer
  • Ringelröteln
  • Drei-Tage-Fieber
  • Bindehautentzündung
  • Kopflausbefall
  • Krätze

Gegen folgende Erkrankungen gibt es eine von der STIKO empfohlene Impfung, deshalb treten diese, teils schweren Erkrankungen, zum Glück nur noch sehr selten auf:

  • Masern
  • Mumps
  • Röteln
  • Windpocken
  • Rotaviren
  • Meningokokken
  • Pneumokokken
  • Keuchhusten
  • Diphterie/ Tetanus
  • Kinderlähmung
  • HIB (Haemophilus Influenzae Typ b)

Mädchen mit zwei Zöpfen zeigt lächelnd auf ihren Arm, auf dem ein pinkes Pflaster nach der Impfung klebt. Gesundheitsamt, Infektionskrankheiten - Canva

Impfungen gehören zu den wirksamsten Vorsorgemaßnahmen, hierdurch können viele schwere Erkrankungen verhindert werden. Über die altersentsprechende Impfempfehlung können Sie sich in dem Impfkalender der STIKO informieren. Auch bei den Kindervorsorgeuntersuchungen werden Sie durch Ihren Kinderarzt*Ihre Kinderärztin ausführlich über die nötigen Impfungen aufgeklärt. Deshalb denken Sie bitte an die U-Untersuchung Ihres Kindes.

Infektionskrankheiten machen sich durch verschiedene Symptome bemerkbar. Dies sind unter anderem:

  • Durchfall und Erbrechen
  • Fieber
  • Hautausschlag
  • Husten und Schnupfen
  • Gerötete Augen

Bitte holen Sie sich den Rat Ihres Kinderarztes*Ihrer Kinderärztin, insbesondere bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, anhaltenden Durchfällen an mehreren Tagen oder anderen besorgniserregenden Symptomen.

Krankes Kind in KiTa und Schule

Ein krankes aufgrund eines Magen-Darm-Infekt, Fieber, unklaren Hautausschlag, Bindehautentzündung oder ein deutlich durch Husten und Schnupfen schlappes und beeinträchtigtes Kind gehört nicht in die Schule oder KiTa, da es dort andere Kinder anstecken kann und auch nicht die nötige Ruhe und Pflege erhält, die es benötigt.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG), welches den Zweck hat übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern legt Meldepflichten, Informationspflichten und Betretungsverbote beim Vorliegen von bestimmten Infektionskrankheiten fest (§ 34 IfSG).

Grundsätzlich sind Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte verpflichtet der Gemeinschaftseinrichtung mitzuteilen, wenn Ihr Kind krank ist und falls bekannt die Erkrankung zu benennen. Bei einigen Erkrankungen ist die Leitung der Einrichtung verpflichtet die Erkrankung dem Amt für Gesundheit und Hygiene zu melden (§ 34 Absatz 1 IfSG). Hierzu zählen:

  • Cholera
  • Diphetherie
  • Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
  • Virusbedingtes hämorrhagisches Fieber
  • Hämophilus influenzae Typ b-Meningitis
  • Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
  • Keuchhusten
  • Ansteckende Lungentuberkulose
  • Masern
  • Meningokokken-Infektion
  • Mumps
  • durch Orthopockenviren verursachte Krankheiten
  • Paratyphus
  • Pest
  • Poliomyelitis
  • Röteln
  • Scharlach oder sonstige Streptococcus pyogenes Infektionen
  • Schigellose
  • Skabies (Krätze)
  • Typhus abdominalis
  • Virushepatitis A und E
  • Windpocken

Auch ein Kopflaufbefall sowie eine infektiöse Gastroenteritis bei Kinder unter 6 Jahren muss gemeldet werden. Kinder, die an den genannten Erkrankungen erkrankt sind dürfen die Gemeinschaftseinrichtung nicht besuchen. Bei einigen Erkrankungen dürfen die Kinder auch nicht in die Gemeinschaftseinrichtung, wenn ein Familienmitglied erkrankt ist. Hierüber werden Sie durch das Amt für Gesundheit und Hygiene informiert.

Wann darf ein Kind nach überstandener Erkrankung wieder in die Gemeinschaftseinrichtung?

Zur Frage, wann erkrankte Kinder die Einrichtung wieder besuchen dürfen, wurden Wiederzulassungsempfehlungen vom Robert-Koch-Institut veröffentlich. 

In den seltensten Fällen ist ein ärztliches Attest erforderlich. Eine Kurzzusammenfassung über die häufig in Kindertageseinrichtungen auftretende Erkrankungen gibt auch unsere Wiederzulassungstabelle im Anhang.

Um alle so gut wie möglich vor Infektionen zu schützen, ist es wichtig sich an die Vorgaben zu halten. Die Grundlage ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Eltern und Erziehungsberechtigten, Leitungen der Gemeinschaftseinrichtungen sowie dem Amt für Gesundheit und Hygiene. Selbstverständlich erfolgt die Informationsweitergabe in der Gemeinschaftseinrichtung ohne Angabe der Infektionsquelle.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit auch an uns wenden unter E-Mail: gesundheitsaufsicht@muelheim-ruhr.de oder unter Telefonnummer: 0208 / 455-5320.

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Stand: 30.08.2023

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