Gewerbesteuerveranlagung
Die Gewerbesteuern werden auf der Grundlage der Gewerbesteuermessbescheide beziehungsweise Gewerbesteuerzerlegungsmitteilungen der zuständigen Finanzämter durchgeführt.
Als Besteuerungsgrundlage gilt der vom Finanzamt festgestellte Gewerbeertrag.
Für detaillierte Auskünfte zur Berechnung der Gewerbesteuern und zur Berechnung der Gewerbesteuerzinsen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Ansprechpartner.
Unter dem Stichwort "Gewerbesteuerhebesätze" finden Sie die Gewerbesteuerhebesätze der Stadt Mülheim an der Ruhr ab 1988.
Sofern Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen wollen, können Sie sich den entsprechenden Vordruck ausdrucken lassen.
Für Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen wenden Sie sich bitte an die Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes
Am Rathaus 1
Zimmer B310
Telefon 0208 / 455-3288
Kontakt
Stand: 26.01.2012














[schließen]
Bookmarken bei