Gremienbetreuung
Die Oberbürgermeisterin ist Vorsitzende des Rates der Stadt, des Hauptausschusses und des Ältestenrates.
Ferner gehört sie kraft Amtes oder durch Wahl örtlichen und überörtlichen Gremien an, z.B. Kuratorien, Aufsichtsräten, Gesellschafterversammlungen, Vereinen und Verbänden.
Ferner gehört sie kraft Amtes oder durch Wahl örtlichen und überörtlichen Gremien an, z.B. Kuratorien, Aufsichtsräten, Gesellschafterversammlungen, Vereinen und Verbänden.
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Stand: 19.01.2009














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