Grenzbescheinigung
Mit der Grenzbescheinigung wird bescheinigt, dass ein Gebäude innerhalb der Grundstücksgrenzen errichtet wurde. Sie wird häufig zur Auszahlung von Baukrediten benötigt. Sie kann erst ausgestellt werden, nachdem Ihr Gebäude eingemessen wurde. Wenden Sie sich daher an die Ihr Bauvorhaben betreuende Vermessungsstelle.
Anmerkung:
Die Bescheinigung ist kostenpflichtig.
Kontakt
Stand: 04.05.2012













[schließen]
Bookmarken bei