Grundbuch

Während das Liegenschaftskataster die sachlichen Eigenschaften von Grundstücken nachweist, erfüllt das Grundbuch diese Funktion bezüglich der Eigentums- und Rechts-verhältnisse. Insoweit ergänzen und bedingen sich Liegenschaftskataster und Grundbuch gegenseitig. Ihre Inhalte werden ständig abgeglichen. Das Grundbuch wird beim Amtsgericht (Grundbuchamt) geführt, und dort werden auch Grundbuchauszüge erteilt.


Für Sie als Eigentümer oder Bauherr, der sein Grundstück beleihen will, ist die Eintragung als Eigentümer im Grundbuch Voraussetzung für jedes Rechtsgeschäft.

Hinweis:
Auszüge aus dem Grundbuch können nur beim Amtsgericht / Grundbuchamt erteilt werden.

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Stand: 17.05.2011

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