Grundsteuerbescheide kommen im Januar
Mit dem 1. November 2007 ist das Bürokratieabbaugesetz in Kraft getreten. Seitdem ist es nicht mehr möglich, gegen Steuerbescheide der Stadt Widerspruch einzulegen. An die Stelle des Widerspruchverfahrens ist das Klageverfahren getreten. Da im Januar 2008 fast 50.000 Grundsteuerjahres-bescheide verschickt werden, möchte Jürgen Schürmann, Leiter des Zentralen Finanzmanagements, die Grundsteuerpflichtigen über Folgendes informieren:
Die Höhe des so genannten Messbetrags sowie die Daten wer, ab wann steuerpflichtig ist, werden der Stadt - Abteilung Gemeindesteuern - vom Finanzamt mitgeteilt. Die Stadt ist an diese Angaben gebunden und kann keine Prüfung dieser Daten vornehmen. Nur der Hebesatz wird vom Rat der Stadt festgelegt. Der vom Finanzamt festgesetzte Messbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert und ergibt die von der Stadt erhobene Grundsteuer. Einwände gegen die Höhe des Messbetrags müssen an das Finanzamt gerichtet werden. Ändert das Finanzamt den angefochtenen Messbescheid, ergeht dann auch etwas zeitversetzt ein neuer Grundsteuerbescheid.
Die Nachricht über einen Immobilienverkauf erreicht das Zentrale Finanzmanagement immer erst mit einiger Verzögerung. Für die Fälle, dass der Eigentumswechsel noch nicht berücksichtigt worden ist, hat die Stadt Mülheim an der Ruhr das Formular Verpflichtungserklärung entwickelt, das beim Sachbearbeiter des Zentralen Finanzmanagements und in der Bürgeragentur erhältlich ist. Es kann auch aus dem Internet heruntergeladen werden. Zu finden ist es auf der Seite www.muelheim-ruhr.de unter Bürgerservice, weiter unter Steuern, Abgaben und Beiträge.
Vor Erhebung einer mit Kosten verbundenen Klage empfiehlt sich die Kontaktaufnahme unter der Telefonnummer 455 2020
. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Gemeindesteuern jederzeit zur Verfügung.Kontakt
Stand: 03.01.2008













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