Grundsteuerbescheide: Widerspruchsfrist läuft ab!
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet derzeit über die Annahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Grundsteuer bei selbstgenutzten Wohneigentum. Gegen die in Mülheim erlassenen Grundsteuerjahresbescheide vom 10.01.2006 sind bisher über 6.000 Widersprüche eingegangen. Die Abteilung Gemeindesteuern erstellt zügig Eingangsbestätigungen per Serienbrief und spricht das Ruhen des Verfahrens aus. Die fällige Grundsteuer muss davon unabhängig allerdings in jedem Fall gezahlt werden. Die Stadt Mülheim an der Ruhr macht darauf aufmerksam, dass die Widerspruchsfrist gegen die Grundsteuerjahresbescheide vom 10.01.2006 am 13.02.2006 ausläuft. Widersprüche, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, sind verfristet. Es gilt der Eingangsstempel. Für verspätete Widersprüche wird das Ruhenlassen des Verfahrens nicht mehr gewährt.
Kontakt
Stand: 10.02.2006













[schließen]
Bookmarken bei