Grundsteuerveranlagung
Basis für die Erhebung der Grundsteuer ist der vom Finanzamt ermittelte Einheitswert eines jeden Grundstücks (= steuerliche Einheit). Bei dessen Festsetzung wird bereits über die sachliche und persönliche Steuerpflicht der Gemeinde gegenüber entschieden. Aus dem Einheitswert wird gleichfalls vom Finanzamt der Grundsteuermessbetrag errechnet; er bildet die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer. Deren jährliche Höhe ergibt sich durch Multiplikation von Grundsteuermessbetrag und dem von der Gemeinde bestimmten Hebesatz.
Die Grundsteuer wird jeweils für ein Kalenderjahr festgesetzt und zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. September zu einem Viertel fällig. Es besteht auch die Möglichkeit, sie insgesamt zum 1. Juli eines jeden Jahres zu zahlen.
Weiterhin besteht für Sie die Möglichkeit, am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen.
Weitere Informationen für Käufer und Verkäufer einer Grundbesitzung in Mülheim an der Ruhr können Sie unserem Informationsblatt entnehmen.
Kontakt
Stand: 04.04.2012













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