Grundstücksentwässerung
Für die Anbindung eines Grundstückes an die öffentliche Abwasseranlage und die Einleitung der auf dem Grundstück anfallenden häuslichen oder gewerblichen Abwasser bzw. Regenwasser ist bei der Stadt Mülheim an der Ruhr die Erteilung einer Erlaubnis vom Grundstückseigentümer zu beantragen. Für die Erteilung der Erlaubnis ist ein Antrag in 4-facher Ausfertigung bei den Entsorgungsbetrieben der Stadt Mülheim an der Ruhr vorzulegen, der neben den in der "Verordnung über bautechnische Prüfungen" (BauPrüfVO) vom 6.12.1995 (GV NW S 1241) in der jeweils gültigen Fassung genannten Unterlagen weiterhin enthalten muss:
- Entwässerungsantrag (Formblätter sind bei den Entsorgungsbetrieben der Stadt Mülheim an der Ruhr oder dem Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung erhältlich)
- Baubeschreibung über Art und Menge des abzuleitenden Abwassers bzw. Regenwassers. Bei Gewerbe-u./oder Industriegebieten ist zusätzlich eine Beschreibung der abwassererzeugenden Betriebsvorgänge, des Höchstzuflusses, der Beschaffenheit des zum Einleiten bestimmten Abwassers und eine beabsichtigte Vorbehandlung des Abwassers mit Bemessungsnachweisen sowie die Anordnung des Revisionsschachtes beizufügen.
- Nachweis über schadlose Beseitigung des Niederschlagwassers auf eigenem Grundstück gemäß § 51 a Abs. 1-3 LWG.
- Lageplan mit Darstellung der Entwässerungssituation (Anschlußleitung und Straßenkanal) sowie bemaßter Lage des Anschlusses am Straßenkanal bezogen auf den ersten Kanaldeckel (KD) entgegen der Fließrichtung.
- Grundleitungspläne
- Angaben zum Verbleib evtl. anfallender Drainagewässer.
- Gebäudeschnitt mit Darstellung der Anschlußleitung sowie Höhenangaben (über NN).
Von den Entsorgungsbetrieben der Stadt Mülheim an der Ruhr wird auch geprüft, ob die "Untere Wasserbehörde" hinsichtlich Regenwasserbewirtschaftung (z.B. Versickerung) beteiligt werden muss. Ist dies der Fall, wird die "Untere Wasserbehörde" durch das Tiefbauamt in das Genehmigungsverfahren einbezogen. Weitere Hinweise zu Anforderungen an die Grundstücksentwässerung regelt die Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 9.6.1997 in der jeweils gültigen Fassung.
Kontakt:
medl Mülheimer Energiedienstleistungsgesellschaft GmbH
SEM Stadtentwässerung Mülheim
Abteilung Haus- und Grundstücksentwässerung
Burgstraße 1
45476 Mülheim an der Ruhr
Ansprechpartner: Benjamin Böger
Telefon: 02 08 / 4501- 214
www.medl.de
Stand: 04.05.2012













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