Gutachteneinsicht - Bodenschutz und Altlasten

Hängeakten im Archiv. Aufbewahrung und Auffindbarkeit von Dokumenten oder Vorgängen. - Pixabay

Grundeigentümern, Grundeigntümerinnen oder deren Bevollmächtigten wird auf Antrag Einsicht in die, der Unteren Bodenschutzbehörde vorliegenden, grundstücksbezogenen Gutachten gewährt. Eine Einsicht durch Bevollmächtigte erfolgt in der Regel nur mit schriftlicher Einverständniserklärung des Grundeigentümers oder der Grundeigentümerin.

Bitte nutzen Sie das unten angegebene Formular als Antrag auf Gutachteneinsicht.

Gebühren

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Die Gutachteneinsicht vor Ort ist kostenfrei.

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Stand: 10.12.2021

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