Gutachtenwesen / amtsärztliche Atteste

Bei einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen sind amtsärztliche Gutachten Teil des vorgeschriebenen Weges zur Entscheidungsfindung. Im Gesundheitsamt Mülheim an der Ruhr werden personenbezogene Gutachten erstellt wie zum Beispiel:

1. Einstellungsuntersuchungen für Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst

2. Untersuchungen zur Frage der gesundheitlichen Eignung bei Beamten

3. Medizinische Gutachten für öffentlich-rechtliche Auftraggeber

4. Amtsärztliches Attest zur Prüfungsunterbrechung


Bei einer Vielzahl von Prüfungen wird durch Studienvorschriften ein amtsärztliches Attest für eine Prüfungsunterbrechung vorgeschrieben. Diese Atteste können im Stadtärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes der Stadt Mülheim an der Ruhr ausschließlich für Mülheimer Bürgerinnen und Bürger ausgestellt werden.
Sprechzeiten hierfür sind täglich von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr.
Voraussetzungen sind das persönliche Erscheinen und bei vorhandener Erkrankung die Vorlage eines aktuellen Attestes des behandelnden Arztes, welches die Diagnose (Krankheitsbezeichnung), die Beschwerdesymptomatik und die Dauer der Prüfungsunfähigkeit (Datum: von...... bis......) beinhaltet.

Die Kosten von mindestens 25,- Euro sind in bar zu entrichten.

Es wird außerdem daraufhin gewiesen, dass rückwirkend keine Atteste ausgestellt werden können, was bedeutet, dass die Vorlage des Attestes am Tag der Feststellung der Erkrankung durch den Hausarzt bis 12.30 Uhr im Gesundheitsamt erfolgen muss.

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Stand: 13.04.2011

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